Der VdK hat in einer Pressemeldung vom 16.02.2011 mitgeteilt, dass er zusammen mit dem SoVD Verfassungsbeschwerde gegen die zu geringe Rentenanpassung 2007 eingelegt hat
(Az. 1 BvR 3148/10).
Zur Erinnerung: Die ADG hat dazu bereits im Jahr 2009 die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde unterstützt. Diese wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, ohne sachliche Begründung. Wir haben deshalb auch die Beschwerde zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützt. Die Entscheidung der Straßburger Richter steht noch aus.
Wer einen Termin beim Sozialgericht hat, wegen der Klage gegen eine Nullrunde oder eine zu geringe Rentenanpassung, kann mit Verweis auf die oben genannte Verfassungsbeschwerde bzw. die Beschwerde zum EuGH für Menschenrechte das Ruhen des Verfahrens fordern.
Otto W. Teufel
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