Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensunabhängiger Beitrag in Euro, der nur vom zahlenden Mitglied direkt an die Krankenkasse zu leisten ist. Er kann je nach Krankenversicherung unterschiedlich hoch sein, je nachdem wie die Krankenkasse wirtschaftet. An der Höhe des Zusatzbeitrages können die Mitglieder die Wirtschaftlichkeit ihrer Krankenversicherung sehen und bei Bedarf zu einer günstigeren wechseln. Zur Zeit stellen nur wenige Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag in Rechnung. In kurzer Zeit werden aber alle Krankenversicherungen wirtschaftlich einen Zusatzbeitrag erheben müssen.
Die Politik ist für einen dringend nötigen Systemumstieg gegen die Gesundheits-Lobby nicht stark genug!
Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen Zusatzbeitrag.
Arbeitslosengeld I - Bezieher zahlen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben aber Anspruch auf Sozialausgleich, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag (aller Kassen) mehr als 2 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen beträgt.
Arbeitslosengeld II - Bezieher zahlen keinen Zusatzbeitrag mehr.
Arbeitsentgelt-Bezieher mit zusätzlicher Arbeitslosengeld II- Aufstockung zahlen ebenfalls keinen Zusatzbeitrag.
Lutz Schowalter
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