Die Ausweitung der Kostenerstattung im Gesundheitswesen ist ein tiefer Griff in die Taschen der gesetzlich Versicherten. Die Bindefrist an die Abrechnungsart „Kostenerstattung“ wird nach dem neuen GKV-Finanzierungsgesetz von Minister Rösler (FDP) ab 2011 von zwölf Monaten auf drei Monate gesenkt, um mehr gesetzlich Versicherte in dieses System zu locken. Die Kostenerstattung bedeutet, dass gesetzlich versicherte Patienten ihre Arztbesuche zunächst selbst bezahlen und sich danach den Rechnungsbetrag von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
Bei Terminanfragen in den Praxen wird auf einen aktuelleren Termin verwiesen, wenn man für dieses Quartal die Abrechnungsart Kostenerstattung wählt. Dies gaukelt auch zahlungskräftigen Patienten vor, doch nur eine Voranzahlung zu leisten und dann den vollen Betrag von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Was auf den ersten Blick so harmlos erscheint, ist bei näherem Hinsehen für die Versicherten höchst folgenreich:
Wer sich für diese Abrechnungsart entscheidet, dem rechnet der Arzt jede einzelne erbrachte Leistung nach der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) mit dem 1,7 bis 2,3-fachen Satz ab. Das bedeutet, der Arzt bekommt mehr als 70% zusätzlich zu seinen bisherigen Einnahmen. Die gesetzliche Krankenkasse darf dem Patienten bei Anwendung der Kostenerstattung aber nur den gesetzlich festgelegten Betrag erstatten. So entstehen in jedem Fall hohe Differenzbeträge, auf denen die Versicherten sitzen bleiben.
Lutz Schowalter
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