Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.05.2010 zwei Fälle zur Einkommensanrechnung bei der Betriebsrente entschieden:
1) 3 AZR 97/08 - Zusammentreffen der eigenen Rente und der Hinterbliebenenrente aus einer Betriebsrente
2) 3 AZR 80/08 - Zusammentreffen der eigenen Betriebsrente und einem Witwergeld aus einer Beamtenpension
Wesentliche Aussagen:
Die Berücksichtigung anderweitiger Bezüge bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung darf nicht zur unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Entwertung dieser Bezüge führen.
Keine unverhältnismäßige wirtschaftliche Entwertung liegt vor, wenn eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet wird, die auf dem Ableben derjenigen Person beruht, deren Versterben den Anspruch auf Witwenrente ausgelöst hat. Demgegenüber darf die Berücksichtigung einer eigenen Altersrente der hinterbliebenen Person lediglich zu einer wirtschaftlichen Entwertung der Altersrente um bis zu 80 % führen.
Betriebsvereinbarungen sind insoweit unwirksam, als sie die Grenze der zulässigen wirtschaftlichen Entwertung überschreiten.
Anmerkung: Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass sie in der betrieblichen Altersversorgungsregelung vorgesehen ist.
Eine unverhältnismäßige Entwertung liegt nach Auffassung des Gerichts zum einen vor, wenn auf eine betriebliche Altersrente von Altersrentnern anderweitig bezogene Hinterbliebenenversorgungen zu mehr als 80 Prozent angerechnet werden, auch wenn diese von öffentlichen Kassen geleistet werden. Zum anderen darf auf eine betriebliche Hinterbliebenenrente die eigene gesetzliche Altersrente des Hinterbliebenen nur zu höchstens 80 Prozent angerechnet werden.
Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente darf hingegen bis zu 100 Prozent angerechnet werden, wenn sie wegen des Todes der Person gezahlt wird, nach deren Ableben auch die betriebliche Hinterbliebenenversorgung geleistet wird.
Otto W. Teufel
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Rente aus der ges. RV | eigene Rente | eigene Rente | Hinterbliebenenrente | Hinterbliebenerente |
Pension | eigene Pension | eigene Pension | Witwengeld | Witwengeld |
Betriebsrente | eigene Rente |
Hinterbliebenerente |
eigene Rente |
Hinterbliebenerente |
Anrechnung der gesetzl. Rente bzw. der Pension auf die Betriebsrente |
keine Anrechnung | maximal 80% | maximal 80% | bis zu 100% |