Die Körperschaft Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V., ist vom Finanzamt München, Abt. Körperschaften, mit Freistellungsbescheid vom 29.07.2010, Steuer-Nr. 143/210/20101, anerkannt als Körperschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke: Demokratisches Staatswesen (§ 52 Abs. 2 Satz Nr.(n) 24 AO).
ADG-Mitglieder, Freunde und Förderer, die 2010 dem Verein Spenden zugewendet haben, erhalten unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung.
Für das Jahr 2009 wird ebenfalls eine Zuwendungsbescheinigung erstellt und unaufgefordert zugeschickt, sie kann aber nur noch verwendet werden, wenn der Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2009 noch nicht rechtskräftig ist.
Sollte ein Spender für die Kalenderjahre 2006-2008 noch keinen rechtskräftigen Steuerbescheid haben, dann bitten wir um Kontakt über die ADG, oder per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! denn selbstverständlich wird Ihnen dann ebenfalls eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
Mitgliedsbeiträge können ebenfalls bei der Steuererklärung angesetzt werden, dabei genügt eine Kopie bzw. Kopien Ihrer Bankabbuchung bzw. Ihrer Überweisung (mit o.g. Steuer Nummer).
Wir möchten uns bei allen bedanken, die uns dabei unterstützt haben, den Status der Gemeinnützigkeit und Förderungswürdigkeit zu erhalten.
Anita Guggenberger
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