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Rentner zahlen keine Steuer

FALSCH

Am 6. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße und daher verfassungswidrig sei. Geklagt hatten Pensionären, die der Meinung waren, dass die volle Besteuerung der Pensionen und die Nichtbesteuerung von Renten grundgesetzwidrig sei. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts lief im Wesentlichen darauf hinaus, dass die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung nicht versteuert worden sind, daher enthalte die Rente einen Einkommensteil, der bis dahin nicht der Besteuerung unterlegen hat.

Bis 2004 war nur der Ertragsanteil der Rente einkommensteuerpflichtig. Abhängig vom Alter des Bezugsberechtigten bei Rentenbeginn wurde ein Satz von etwa 27 % bis 35 % der Rentenzahlung der Einkommensteuer unterworfen. Ab 2005 wurde schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Der Besteuerungsanteil bestimmt sich nicht mehr nach dem Lebensalter bei Renteneintritt, sondern ausschließlich nach dem Jahr des Renteneintritts.

 


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