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In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rechnet dieser vor: Beiträge für Sozialkassen bald unbezahlbar

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt dazu am 27.09.2022:

"Regierungsberater sehen die Pflegeversicherung vor einem Kollaps. Sie fordern eine Pflicht zu privater Zusatzvorsorge, um die Babyboomer stärker in die Pflicht zu nehmen...."

Die ADG wurde auf das Gutachten aufmerksam gemacht.

Wir drucken den Kommentar gerne ab:

"Kommentar S.N.: Mal wieder Panikmache mit aus dem Zusammenhang gerissenen großen Zahlen und natürlich darf der von Arbeitgeberlobbyisten und privater Finanzwirtschaft herbeigeschriebene Generationenkonflikt nicht fehlen. Zitiert werden Börsch-Supan, Raffelhüschen und diejnigen, die von denen zitieren - willkommen in der Echokammer. Wirklich neue Gedanken fehlen - sonst müsste den staatlich alimentierten Professoren aufgefallen sein, dass es irgendwie merkwürdig klingt, dass "die junge Generation" nur ein Problem mit steigenden Sozialversicherungsbeiträgen hat, nicht aber mit steigenden Steuern, um die üppigen Pensionen und ebenso üppigen staatlichen Beihilfeleistungen für pflegebedürftige Ökonomieprofessoren zu bezahlen. Im Original schreiben die Ökonomen "Es ist zu bezweifeln, dass die Beitragszahlenden des Jahres 2040 bereit sein werden, einen so großen Anteil ihres Arbeitseinkommens abzutreten, dessen über­wiegender Teil der Versorgung einer älteren Gene­ration dient, die es versäumt hat, selbst für das Alter vorzusorgen, weil sie weder Kapital angespart noch für eine ausreichende Anzahl an Nachkommen gesorgt hat." (s. im Original-Gutachten https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ministerium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/nachhaltige-finanzierungen-von-pflegeleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 17) Das ist aus mehreren Gründen neoklassisch verbrämter grober Unfug: Das Umlageverfahren hat sehr wohl einen Kapitalstock, nämlich den der deutschen Volkswirtschaft. Das deutsche BIP entsteht wohl kaum im luftleeren Raum, oder? Ebenso ist die Zahl der Nachkommen nur wenig relevant für das Umlageverfahren, weil die auch arbeitslos, Ökonomieprofessor, Aussteiger oder lebenslanger Minijobber werden können - also "nur Geld kosten", aber nix in die Sozialversicherungen einzahlen. Man könnte sämtliche Sozialleistungen sofort über einen Wertschöpfungsbeitrag finanzieren - dann wären Arbeitsmarkt/Lohnsumme und Demografie komplett irrelevant. Aber nein, als einzige "neue Reformidee" fällt den Ökonomen mal wieder private kapitalgedeckte Pflichtvorsorge ein - "die Babyboomer sollen gefälligst selbst vorsorgen!". Was private kapitalgedeckte Vorsorge in der Aufbauphase kostet, wer für Verluste des Kapitalstocks haftet und ob Sparen der Volkswirtschaft Binnennachfrage entzieht: Alles scheinbar irrelevant. Dass man eine "generationengerechte" Finanzierung von Pflegeleistungen auch mit einer höheren Erbschaftsteuer oder einer laufenden Vermögensteuer decken könnte, kommt ihnen dagegen nicht in den Sinn. Dabei hat doch gerade die große Kohorte der Babyboomer viel zu vererben und Vermögen aufgebaut. Es geht also in Wirklichkeit gar nicht um Generationengerechtigkeit, sondern darum, solidarische und kostengünstige Sozialversicherungsleistungen abzubauen und durch teure Privatversicherungen zu ersetzen."

Kommentar der ADG:

Im Gutachten vom 22.09.2022 steht unter "II.1 Grundsätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung von Pflegeleistungen" (Seite 7):

"In einer Marktwirtschaft können Verbraucherinnen und Verbraucher wählen, welche Güter oder
Dienstleistungen sie kaufen bzw. in Anspruch neh
men möchten, wobei sie für eine höhere Qualität in der Regel einen höheren Preis bezahlen müssen. Das gilt ebenso für Versicherungsleistungen, die
bei einem zufällig auftretenden Schadensereignis,
z. B. einem Unfall oder einer Erkrankung, erbracht
werden.
..
."

Nocheinmal: Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich aus Sachverständigen zusammen, die den Bundesminister in wirtschaftspolitischen Fachfragen unabhängig beraten. Er besteht ausschließlich aus Professorinnen und Professoren, die in der Regel einen Lehrstuhl an einer Uni, einem staatlichen Institut oder einer Forschungseinrichtung haben und mit ihren Pensionen fürstlich abgesichert sind.

Die Bundesrepublik Deutschland hatte sich 1994 für die Sozialhilfe Lösung als ??????
Pflichtversicherung entschieden. Damit wollte man die gesetzlichen Krankenkassen vor anstehenden Preiserhöhungen schützen und den Bürgern deutlich machen: Pflege (im Alter) kostet Geld. Dafür muss vorgesorgt werden. Das Pflegegesetz ist Bestandteil des Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch.

Da kann man dem uns zugesendeten Beitrag nur zustimmen.

Jetzt empfiehlt der Beirat eine kapitalgedeckte Lösung für die Pflege. Das wird er bald auch für alle anderen Sozialversicherungen so sehen. Amerika und Margaret (Maggy) Thatcher lassen grüßen.