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Am 16.03.2023 hat der Bundestag das Gesetz über die Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Die Unabhängige Patientenberatung ist eine gemeinnützige Einrichtung (in Zukunft als Stiftung) und arbeitet im gesetzlichen Auftrag (§ 65b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch). Die UPD berät Patientinnen und Patienten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen unabhängig, qualitätsgesichert, verständlich und kostenfrei. Das übergeordnete Ziel der UPD ist es, die Gesundheitskompetenz in der  Bevölkerung und die Souveränität von Patientinnen und Patienten zu steigern, die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen zu stärken und gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Probleme und Missstände im Gesundheitssystem hinzuweisen.