Der ADG-Blog

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VdK DemoAbsage
#Rentefüralle
Unter diesem Motto hat der Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK) seine bundesweite Kampagne 2019 gestellt, die im Mai 2019 gestartet wurde. So wie die ADG, seine Kooperationspartner und viele einzelne Gruppierungen ist der VdK der Meinung:
Rente geht alle an, Jung und Alt, Reich und Arm. Es ist Zeit für eine gerechte gesetzliche Altersvorsorge.
Auf Messen, Infoständen usw. werben die lokalen Gruppierungen allerorts für die Kampagne.
So auch in Bayern mit der Großdemo "Soziales Klima retten", an der sich die ADG beteiligt. Wir bitten alle Leser, sich vor Ort zu erkundigen, wann und wo Aktionen statt-finden, und diejenigen, die in der Nähe von München leben, bitten wir zur Veranstaltung zu kommen:

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Die ADG unterstützt den Sozialverband VdK mit seinen Forderungen, weil wir auf die gleichen Fragen seit Jahren gleiche oder ähnliche Antworten haben.

Es ist also an der Zeit, sich an die von der ADG zu den Wahlen 2017 aufgestellten Forderungen zur Rentenversicherung zu erinnern:
ADG - Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2017
Unsere damaligen Forderungen haben noch heute Gültigkeit:

  • Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger
  • Sozialgerechte Beitragsverteilung 
  • Leistungen für Rentenbezieher reformieren
  • Organisatorische und juristische Verbesserungen

Die Politik hat es in der Hand, dass die Spaltung der Gesellschaftim Rentenrecht zwischen Arm und Reich, Jung und Alt überwunden wird.

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Das Arbeitsministerium kündigte an, zum 1. Juli 2020 die Renten der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner turnusgemäß anzupassen. Der aktuelle Rentenwert (West) steigt um 3,45 Prozent von 33,05 Euro auf 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) wird um 4,20 Prozent von 31,89 Euro auf 33,23 Euro erhöht. Der Rentenwert ist das Fundament zur Berechnung des persönlichen Rentenanspruches.
Die Faktoren der Anpassungsformel tragen in unterschiedlicher Weise zum Ausmaß der diesjährigen Rentenerhöhung bei. Zudem sind für Renten (-teile), die auf Entgeltpunkten (Ost) basieren, die Vorgaben des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes zu beachten (Angleichungstreppe der Ostrenten). Und schließlich müssen die Anpassungen in den Jahren 2019 bis 2025 sicherstellen, dass das Rentenniveau den Wert von 48 Prozent nicht unterschreitet (Niveau-Haltelinie).
Detaillierte Informationen zur Herleitung der diesjährigen Anpassung liefert das Portal Sozialpolitik mit dem Beitrag „Rentenanpassung 2020 - Gute Beschäftigungslage im Vorjahr lässt Renten noch einmal kräftig steigen“.

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Die Bevölkerung wartet gespannt auf das Ergebnis der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, die ihre Empfehlungen im März 2020 vorstellen soll, wie eine nachhaltige Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme in Deutschland ab dem Jahr 2025 gestaltet sein könnte,. Schon jetzt bringen sich sowohl das Kommisionsmitglied Prof. Dr. Axel Börsch-Supan als auch der frühere “Rentenexperte” Prof.Dr. Dr. h.c. Bert Rürup in Stellung. Sie behaupten unisosno, dass von der Kommission wohl keine substanziellen Vorschläge zur Weiterentwicklung unseres Rentensystems kommen werden. Sie behaupten unter anderem: “ein Scheitern ist bedauerlich, aber es war absehbar, womöglich sogar beabsichtigt.” … und weiter: “Wahrscheinlich wird die Rentenpolitik zu einem zentralen Wahlkampfthema vor allem der SPD.”

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Wir hatten im Abschnitt „Wie sind die Rentner von der Corona-Krise betroffen?“ geschrieben
"Die im Jahr 2005 eingeführte und in den Folgejahren präzisierte allgemeine Schutzklausel sorgt dafür, dass es statt einer Senkung eine gesetzliche Nullrunde gibt.
Unterbliebene Minderungen werden seit der Gesetzesänderung von 2011 nachgeholt (»Ausgleichsbedarf«), indem die positiven Anpassungssätze in den Folgejahren so lange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist. Dieser Mechanismus trat schon einmal nach den Jahren 2004 und 2006 in Kraft.“

Dies müssen wir durch folgenden Text ersetzen:

Demokratie gibt es nicht umsonst. Man muss sich beteiligen und sie bewahren