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Übersicht der von ADG unterstützten Musterklagen rund um das Rentenrecht (05.11.2010)

Nr

Kurzbeschreibung

Betroffene

Anhängig bei

rechts-anwaltliche Unter-stützung

Status / Bemerkung

A1

Bewertung der ersten Berufsjahre (berufliche Ausbil­dungszeiten)

Fast alle

BVerfG:
1 BvL 10/00

Vorlage des BSG

nein

Entschieden/abgewie­sen am 27.02.2008

A2

Berücksichtigung und Bewertung von Schul- und Studienzeiten

Fast alle

BVerfG: 1 BvR 718/09 anhängig

EuGH f. MR

Az. 47505/10

ja

Entschieden/abgewiesen am 07.04.2010

Eingereicht am 14.08.2010 (ADG)

A3

Verfassungsmäßig­keit - Anhebung der Altersgrenzen –Verminderung des Zugangsfak­tors bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente

Rentner, die vor Erreichen des 65sten Lebens­jahres in Rente gingen

BVerfG

1)       1 BvL 3/05 u.a.

2)       1 BvR 1631/04

nein

Entschieden/abgewiesen am 11.11.2008

Entschieden/abgewiesen am

05.02.2009

A4

Besteuerung der Renten

1) Fast alle

2) Selbständige


3) Fast alle

Finanzgericht München

9 K 616/07

Beschwerde zum BFH: X B 123/09

Bundesfinanzhof

X R 15/07

Verfassungsbe-

schwerde

2 BvR 844/10

ja

Entschieden/abgewiesen am 01.07.2009,  Revision nicht zugelassen

ADG – Verfahren

Abgewiesen am 11.11.2009

Entschieden/abgewiesen am 26.11.2008

Anhängig seit  März

2010

A5

Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.04

Alle

BVerfG

1 BvR 824/03

nein

Entschieden/abgewiesen am 26.07.2007

A6

Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.05

Alle

DRV-Bund

 

Widersprüche ruhen

A7

Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.06

Alle

LSG München

nein

Anhängig seit Januar 2008

ADG - Verfahren

A8

Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.07

Alle

BVerfG

1 BvR 1721/09

EuGH f. MR

Az.

ja

Entschieden/abgewiesen am 26.05.2010

Eingereicht am 19.10.2010 (ADG)

A9

Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR von der Rente ohne Anspruch auf Krankengeld

Alle

BVerfG

1 BvR 2137/06

nein

Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008

A10

Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR von Versorgungsbezügen ohne Anspruch auf Krankengeld

Bezieher von Firmenruhegeld

BVerfG

1 BvR 2137/06

nein

Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008


Anhängige Musterklagen (SoVD4 und andere)

Nr

Kurzbeschreibung

Betroffene

Anhängig bei

Status / Bemerkung

S1

VB1 gegen vollen KV2-Beitrag auf Betriebsrenten

Empfänger von Betriebsrenten

BVerfG

1 BvR 2137/06

1 BvR 2257/06

Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008

S2

VB gegen vollen KV3-Beitrag zu Direktversiche­rungen, die als Einmalbetrag ausgezahlt werden

1)

2) 5

und

3)

BVerfG

1 BvR 1924/07

1 BvR 739/08

1 BvR 1660/08

Entschieden/abgewiesen am 07.04.2008

Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010

Entschieden zu Gunsten des Klägers 6

S3

VB gegen den vollen PV-Beitrag bei Rentnern

Alle Rentner

BVerfG

1 BvR 2995/06

1 BvR 740/07

Entschieden/abgewiesen am

07.10.2008

S4

Klagen gegen Zuschlag zum PV-Beitrag für Kinderlose

Kinderlose Sozialversiche­rungspflichtige

BSG

B 12 P 1/07 R

B 12 P 2/07 R

Entschieden/abgewiesen am 27.02.2008

(keine SoVD-Fälle)

S5

Klagen gegen Abschläge bei Erwerbsminde­rungsrenten und Hinterbliebenenrenten

Empfänger von Erwerbsminde­rungs- oder Hinter­bliebenenrenten

BVerfG

1)      1 BvR 3588/08

2) 1 BvR   555/09

3) 1 BvR   624/09

offen

offen

offen

S6

Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR

Alle Rentner

BVerfG

1 BvR 739/08

Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010

 

1 Verfassungsbeschwerde

2 Krankenversicherung

3 Pflegeversicherung

4 Sozialverband Deutschland

5 Arbeitnehmer hat Vertrag allein weitergeführt

6 In diesem Fall war der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch   Versicherungsnehmer geworden, da die ehemalige Firma nicht mehr existierte

Anmerkung: Eine Übersicht über die Rechtsprechung des BSG und des BVerfG rund um das Rentenrecht finden Sie unter www.forum-renten.de

Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf willkürliche Festlegungen des Ständestaats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechts­staat zu sein. Solange gibt es für Demokraten noch viel zu tun.

Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstgerechtigkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht verinnerlicht haben und vertreten, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.