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Anhängige Musterklagen (SoVD4 und andere)

Nr

Kurzbeschreibung

Betroffene

Anhängig bei

Status / Bemerkung

S1

VB1 gegen vollen KV2-Beitrag auf Betriebsrenten

Empfänger von Betriebsrenten

BVerfG

1 BvR 2137/06

1 BvR 2257/06

Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008

S2

VB gegen vollen KV3-Beitrag zu Direktversiche­rungen, die als Einmalbetrag ausgezahlt werden

1)

2) 5

und

3)

BVerfG

1 BvR 1924/07

1 BvR 739/08

1 BvR 1660/08

Entschieden/abgewiesen am 07.04.2008

Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010

Entschieden zu Gunsten des Klägers 6

S3

VB gegen den vollen PV-Beitrag bei Rentnern

Alle Rentner

BVerfG

1 BvR 2995/06

1 BvR 740/07

Entschieden/abgewiesen am

07.10.2008

S4

Klagen gegen Zuschlag zum PV-Beitrag für Kinderlose

Kinderlose Sozialversiche­rungspflichtige

BSG

B 12 P 1/07 R

B 12 P 2/07 R

Entschieden/abgewiesen am 27.02.2008

(keine SoVD-Fälle)

S5

Klagen gegen Abschläge bei Erwerbsminde­rungsrenten und Hinterbliebenenrenten

Empfänger von Erwerbsminde­rungs- oder Hinter­bliebenenrenten

BVerfG

1)      1 BvR 3588/08

2) 1 BvR   555/09

3) 1 BvR   624/09

offen

offen

offen

S6

Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR

Alle Rentner

BVerfG

1 BvR 739/08

Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010

 

1 Verfassungsbeschwerde

2 Krankenversicherung

3 Pflegeversicherung

4 Sozialverband Deutschland

5 Arbeitnehmer hat Vertrag allein weitergeführt

6 In diesem Fall war der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch   Versicherungsnehmer geworden, da die ehemalige Firma nicht mehr existierte

Anmerkung: Eine Übersicht über die Rechtsprechung des BSG und des BVerfG rund um das Rentenrecht finden Sie unter www.forum-renten.de

Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf willkürliche Festlegungen des Ständestaats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechts­staat zu sein. Solange gibt es für Demokraten noch viel zu tun.

Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstgerechtigkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht verinnerlicht haben und vertreten, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.