ADG-Themen

an denen die ADG arbeitet:
  1. Altersvorsorge
  2. Gesundheitsvorsorge
  3. Pflegeversicherung
  4. Beamtenversorgung

Mitte Juni hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, dass der Pflegeversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2019 um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden soll (Finanzierung der Pflegeversicherung). Mittlerweile schließt er eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte nicht mehr aus. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens. Nach der Erhöhung liegt er dann bei 2,85 bzw. 3,05 Prozent. Kinderlose zahlen um 0,25 Prozentpunkte mehr.

Seit dem 01.04.2004 müssen die Rentner aus ihrer Rente den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung alleine tragen. Bis 31.03.2004 zahlten die Rentenversicherungsträger die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrags. Rentenkassen und Rentner hatten sich bis dahin den Beitrag in Höhe von 1,7% geteilt, also je 0,85%. Durch die damalige gesetzliche Änderung wurden die Rentner also mit 0,85% zusätzlich belastet, was einer Rentenkürzung gleich kam. Bei einem Beitragssatz von 3,05 Prozent ab 2019 kommt dies einer Rentenkürzung um 1,525 Prozent gleich.

Wo finde ich Gesetzestexte und Entscheidungen zu Gesetzen?

Gesetze im Internet

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (juris)

Bundesgesetzblatt Online

Bundesanzeiger

Rechtsprechung

dejure.org

Rechtslexikon.net bietet Ihnen über 10.000 ausführliche Erläuterungen zu Fachbegriffen aus allen Rechtsgebieten.

In den Koalitionsvereinbarungen 2018 haben CDU/CSU und SPD vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die Empfehlungen für die Zukunft der Rente nach 2025 erarbeiten soll. Am 3. Mai 2018 hat die Bundesregierung die Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" vorgestellt.

Wahlforschung ist ein Kernelemet für die Politik. Stimmungen beeinflussen das politische Handeln.

Die Forschungsgruppe Wahlen e.V. ist die wissenschaftliche Beratung und Betreuung von Wahlsendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF). Sie erstellt das Politbarometer. Das aktuelle Politbarometer findet man auf ZDF.de oder bei der Forschungsgruppe Wahlen e.V.

Hausausweise zum Deutschen Bundestag sind für Lobbyisten ein gutes Instrument, um ihre Anliegen an die Abgeordneten heranzutragen. Bis zu zwei der grünen Plastikkarten können Interessenorganisationen bei der Bundestagsverwaltung beantragen, vorausgesetzt sie sind in einer öffentlichen Verbändeliste registriert und können begründen, weshalb ihr regelmäßiger Zutritt zum Bundestag unbedingt erforderlich ist (abgeordnetenwatch.de-Recherchen zeigten 2017, dass die Begründungen in vielen Fällen fehlten und deswegen hunderte Anträge zu Unrecht durchgewunken wurden).