ADG-Foren
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Am 20. November 2010 haben wir uns mit Vertretern von Baldis (Büro gegen Altersdiskriminierung), des BRR (Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner, e.V.) und der BR (Betriebsrentner e.V.) in Ulm getroffen und vereinbart, bezüglich Öffentlichkeitsarbeit und Einsatz für gemeinsame Ziele zusammenzuarbeiten. Wir haben folgende gemeinsame Erklärung herausgegeben:
„Seit Jahren und unter wechselnden Regierungen sind die sozialen Systeme für alle Generationen mit immer größeren Risiken für die Beitragszahler in einem Maße belastet worden, die sichtbar in die Armut führen. Alle bisherigen Bemühungen vieler Organisationen hier Einhalt zu gebieten, haben bei den Parteien keinerlei ernsthafte Bereitschaft auf Abhilfe bewirkt. Das derzeitige ZweiKlassensystem ist nicht mehr länger hinnehmbar. Ob es sich um die Ausgestaltung der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge oder ob es sich um das Gesundheitssystem handelt, alle Systeme zeigen die gleichen Symptome der Zweiteilung und der zunehmenden einseitigen Risikoverteilung zulasten der Beitragszahler.
Der Glaube an die Fähigkeiten der Parteien, hier Abhilfe zu schaffen, ist nach vielen gescheiterten Interventionen nunmehr erschöpft. Aus dieser Erkenntnis heraus haben sich die unterzeichnenden Gruppierungen am 19.11.2010 in Ulm zu einer Kooperation entschlossen und vereinbart, hier Abhilfe zu schaffen. Es ist ihr Ziel, nicht nur die Unzulänglichkeiten und Risiken der bestehenden Systeme offen zu legen, sondern Wege und Mittel aufzuzeigen, die den wahren Bedürfnissen der Bürger entsprechen. Ausgangspunkt ist eine gemeinsam formulierte Zielsetzung, auf deren Grundlage die Ausgestaltung der Position für die Zukunft erfolgt. Nach Vorlage des gemeinsamen Ergebnisses wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.“
Otto W. Teufel
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Die heile Welt der Politik
Die Bundesregierung hat jetzt ihren Rentenversicherungsbericht 2010 veröffentlicht. Ein interessanter Aspekt darin ist die Aussage, dass die Renten bis zum Jahr 2024 um gut 29 Prozent steigen. Das wären pro Jahr 1,9 Prozent mehr. Was man von dieser Aussage halten muss, lässt sich aus folgender Betrachtung ableiten: In den vergangenen 14 Jahren sind die Renten um etwa 14 Prozent gestiegen, in den vergangenen sieben Jahren sogar nur um rund 4 Prozent.
Im gleichen Zeitraum soll das Sicherungsniveau (Anmerkung: Bezug zum letzten Bruttogehalt) von 51,7 auf 46,2 Prozent sinken. Das heißt, dass die Einkommen der Versicherten (einschließlich Hartz-IV-Empfänger) im Durchschnitt um mehr als 44 Prozent steigen müssten, das wären im Durchschnitt etwa 2,7 Prozent pro Jahr.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wo doch im kommenden Frühjahr mehrere Landtagswahlen anstehen.
Otto W. Teufel
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Übersicht der von ADG unterstützten Musterklagen rund um das Rentenrecht (05.11.2010)
Nr |
Kurzbeschreibung |
Betroffene |
Anhängig bei |
rechtsanwaltliche Unterstützung |
Status / Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|
A1 |
Bewertung der ersten Berufsjahre (berufliche Ausbildungszeiten) |
Fast alle |
BVerfG: Vorlage des BSG |
nein |
Entschieden/abgewiesen am 27.02.2008 |
A2 |
Berücksichtigung und Bewertung von Schul- und Studienzeiten |
Fast alle |
BVerfG: 1 BvR 718/09 anhängig EuGH f. MR Az. 47505/10 |
ja |
Entschieden/abgewiesen am 07.04.2010 Eingereicht am 14.08.2010 (ADG) |
A3 |
Verfassungsmäßigkeit - Anhebung der Altersgrenzen –Verminderung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente |
Rentner, die vor Erreichen des 65sten Lebensjahres in Rente gingen |
BVerfG 1) 1 BvL 3/05 u.a. 2) 1 BvR 1631/04 |
nein |
Entschieden/abgewiesen am 11.11.2008 Entschieden/abgewiesen am 05.02.2009 |
A4 |
Besteuerung der Renten |
1) Fast alle 2) Selbständige 3) Fast alle |
Finanzgericht München 9 K 616/07 Beschwerde zum BFH: X B 123/09 Bundesfinanzhof X R 15/07 Verfassungsbe- schwerde 2 BvR 844/10 |
ja |
Entschieden/abgewiesen am 01.07.2009, Revision nicht zugelassen ADG – Verfahren Abgewiesen am 11.11.2009 Entschieden/abgewiesen am 26.11.2008 Anhängig seit März 2010 |
A5 |
Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.04 |
Alle |
BVerfG 1 BvR 824/03 |
nein |
Entschieden/abgewiesen am 26.07.2007 |
A6 |
Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.05 |
Alle |
DRV-Bund |
Widersprüche ruhen |
|
A7 |
Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.06 |
Alle |
LSG München |
nein |
Anhängig seit Januar 2008 ADG - Verfahren |
A8 |
Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.07 |
Alle |
BVerfG 1 BvR 1721/09 EuGH f. MR Az. |
ja |
Entschieden/abgewiesen am 26.05.2010 Eingereicht am 19.10.2010 (ADG) |
A9 |
Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR von der Rente ohne Anspruch auf Krankengeld |
Alle |
BVerfG 1 BvR 2137/06 |
nein |
Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008 |
A10 |
Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR von Versorgungsbezügen ohne Anspruch auf Krankengeld |
Bezieher von Firmenruhegeld |
BVerfG 1 BvR 2137/06 |
nein |
Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008 |
Anhängige Musterklagen (SoVD4 und andere)
Nr |
Kurzbeschreibung |
Betroffene |
Anhängig bei |
Status / Bemerkung |
---|---|---|---|---|
S1 |
VB1 gegen vollen KV2-Beitrag auf Betriebsrenten |
Empfänger von Betriebsrenten |
BVerfG 1 BvR 2137/06 1 BvR 2257/06 |
Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008 |
S2 |
VB gegen vollen KV3-Beitrag zu Direktversicherungen, die als Einmalbetrag ausgezahlt werden |
1) 2) 5 und 3) |
BVerfG 1 BvR 1924/07 1 BvR 739/08 1 BvR 1660/08 |
Entschieden/abgewiesen am 07.04.2008 Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010 Entschieden zu Gunsten des Klägers 6 |
S3 |
VB gegen den vollen PV-Beitrag bei Rentnern |
Alle Rentner |
BVerfG 1 BvR 2995/06 1 BvR 740/07 |
Entschieden/abgewiesen am 07.10.2008 |
S4 |
Klagen gegen Zuschlag zum PV-Beitrag für Kinderlose |
Kinderlose Sozialversicherungspflichtige |
BSG B 12 P 1/07 R B 12 P 2/07 R |
Entschieden/abgewiesen am 27.02.2008 (keine SoVD-Fälle) |
S5 |
Klagen gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten |
Empfänger von Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten |
BVerfG 1) 1 BvR 3588/08 2) 1 BvR 555/09 3) 1 BvR 624/09 |
offen offen offen |
S6 |
Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR |
Alle Rentner |
BVerfG 1 BvR 739/08 |
Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010 |
5 Arbeitnehmer hat Vertrag allein weitergeführt
6 In diesem Fall war der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch Versicherungsnehmer geworden, da die ehemalige Firma nicht mehr existierte
Anmerkung: Eine Übersicht über die Rechtsprechung des BSG und des BVerfG rund um das Rentenrecht finden Sie unter www.forum-renten.de
Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf willkürliche Festlegungen des Ständestaats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechtsstaat zu sein. Solange gibt es für Demokraten noch viel zu tun.
Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstgerechtigkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht verinnerlicht haben und vertreten, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.
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Die Körperschaft Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V., ist vom Finanzamt München, Abt. Körperschaften, mit Freistellungsbescheid vom 29.07.2010, Steuer-Nr. 143/210/20101, anerkannt als Körperschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke: Demokratisches Staatswesen (§ 52 Abs. 2 Satz Nr.(n) 24 AO).
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Die Ausweitung der Kostenerstattung im Gesundheitswesen ist ein tiefer Griff in die Taschen der gesetzlich Versicherten. Die Bindefrist an die Abrechnungsart „Kostenerstattung“ wird nach dem neuen GKV-Finanzierungsgesetz von Minister Rösler (FDP) ab 2011 von zwölf Monaten auf drei Monate gesenkt,
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Beim Zusammentreffen einer eigenen Rente und einer Hinterbliebenenrente wurde bisher die eigene Nettorente (Rente abzüglich KV- und PV-Beitrag) zur Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens vom Rentenversicherungsträger zugrunde gelegt.
Mit der neuesten Gesundheitsreform werden zukünftig die KV-Beiträge durch unterschiedliche Zusatzbeiträge, die allein vom Versicherten aufzubringen und direkt an die Krankenkasse zu zahlen sind, ergänzt. Die Rentenversicherungsträger kennen also nicht mehr die wirklichen Nettobeträge der einzelnen Renten. Um hier einen zusätzlichen Aufwand für die Rentenversicherungsträger zu vermeiden, werden jetzt zur Bestimmung der Nettorenten die Abzüge (KV- plus PV-Beitrag) pauschal festgesetzt. Bei Hinterbliebenenrenten, deren Beginn vor dem Jahr 2011 liegt, werden von der eigenen Rente pauschal 13 Prozent abgezogen, bei Beginn nach dem Jahr 2010 sind es 14 Prozent (SGB IV, § 18b, Absatz 5, Ziffer 8).
Die Neuregelung trat am 11.08.2010 in Kraft.
Otto W. Teufel
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