ADG-Foren

Am 20. November 2010 haben wir uns mit Vertretern von Baldis (Büro gegen Altersdiskri­minierung), des BRR (Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner, e.V.) und der BR (Be­triebsrentner e.V.) in Ulm getroffen und vereinbart, bezüglich Öffentlichkeitsarbeit und Einsatz für gemeinsame Ziele zusammenzuarbeiten. Wir haben folgende gemeinsame Erklärung herausgegeben:

„Seit Jahren und unter wech­selnden Regierungen sind die sozialen Systeme für alle Gene­rationen mit immer größeren Risiken für die Beitragszahler in einem Maße belastet worden, die sichtbar in die Armut füh­ren. Alle bisherigen Bemühun­gen vieler Organisationen hier Einhalt zu gebieten, haben bei den Parteien keinerlei ernst­hafte Bereitschaft auf Abhilfe bewirkt. Das derzeitige Zwei­Klassensystem ist nicht mehr länger hinnehmbar. Ob es sich um die Ausgestaltung der ge­setzlichen Rente, der betrieb­lichen Altersvorsorge oder ob es sich um das Gesundheitssys­tem handelt, alle Systeme zei­gen die gleichen Symptome der Zweiteilung und der zuneh­menden einseitigen Risikover­teilung zulasten der Beitrags­zahler.

Der Glaube an die Fähigkeiten der Parteien, hier Abhilfe zu schaffen, ist nach vielen ge­scheiterten Interventionen nunmehr erschöpft. Aus dieser Erkenntnis heraus haben sich die unterzeichnenden Gruppie­rungen am 19.11.2010 in Ulm zu einer Kooperation ent­schlossen und vereinbart, hier Abhilfe zu schaffen. Es ist ihr Ziel, nicht nur die Unzuläng­lichkeiten und Risiken der be­stehenden Systeme offen zu legen, sondern Wege und Mit­tel aufzuzeigen, die den wah­ren Bedürfnissen der Bürger entsprechen. Ausgangspunkt ist eine gemeinsam formulierte Zielsetzung, auf deren Grund­lage die Ausgestaltung der Po­sition für die Zukunft erfolgt. Nach Vorlage des gemeinsa­men Ergebnisses wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.“

Otto W. Teufel
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Die heile Welt der Politik

Die Bundesregierung hat jetzt ihren Rentenversicherungsbe­richt 2010 veröffentlicht. Ein interessanter Aspekt darin ist die Aussage, dass die Renten bis zum Jahr 2024 um gut 29 Prozent steigen. Das wären pro Jahr 1,9 Prozent mehr. Was man von dieser Aussage halten muss, lässt sich aus folgender Betrachtung ableiten: In den vergangenen 14 Jahren sind die Renten um etwa 14 Prozent gestiegen, in den vergangenen sieben Jahren sogar nur um rund 4 Prozent.

Im gleichen Zeitraum soll das Sicherungsniveau (Anmerkung: Bezug zum letzten Bruttoge­halt) von 51,7 auf 46,2 Prozent sinken. Das heißt, dass die Ein­kommen der Versicherten (ein­schließlich Hartz-IV-Empfänger) im Durchschnitt um mehr als 44 Prozent steigen müssten, das wären im Durchschnitt etwa 2,7 Prozent pro Jahr.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wo doch im kommen­den Frühjahr mehrere Land­tagswahlen anstehen.

Otto W. Teufel
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Übersicht der von ADG unterstützten Musterklagen rund um das Rentenrecht (05.11.2010)

Nr

Kurzbeschreibung

Betroffene

Anhängig bei

rechtsanwaltliche Unterstützung

Status / Bemerkung

A1

Bewertung der ersten Berufsjahre (berufliche Ausbil­dungszeiten)

Fast alle

BVerfG:
1 BvL 10/00

Vorlage des BSG

nein

Entschieden/abgewie­sen am 27.02.2008

A2

Berücksichtigung und Bewertung von Schul- und Studienzeiten

Fast alle

BVerfG: 1 BvR 718/09 anhängig

EuGH f. MR

Az. 47505/10

ja

Entschieden/abgewiesen am 07.04.2010

Eingereicht am 14.08.2010 (ADG)

A3

Verfassungsmäßig­keit - Anhebung der Altersgrenzen –Verminderung des Zugangsfak­tors bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente

Rentner, die vor Erreichen des 65sten Lebens­jahres in Rente gingen

BVerfG

1)       1 BvL 3/05 u.a.

2)       1 BvR 1631/04

nein

Entschieden/abgewiesen am 11.11.2008

Entschieden/abgewiesen am

05.02.2009

A4

Besteuerung der Renten

1) Fast alle

2) Selbständige


3) Fast alle

Finanzgericht München

9 K 616/07

Beschwerde zum BFH: X B 123/09

Bundesfinanzhof

X R 15/07

Verfassungsbe-

schwerde

2 BvR 844/10

ja

Entschieden/abgewiesen am 01.07.2009,  Revision nicht zugelassen

ADG – Verfahren

Abgewiesen am 11.11.2009

Entschieden/abgewiesen am 26.11.2008

Anhängig seit  März

2010

A5

Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.04

Alle

BVerfG

1 BvR 824/03

nein

Entschieden/abgewiesen am 26.07.2007

A6

Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.05

Alle

DRV-Bund

 

Widersprüche ruhen

A7

Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.06

Alle

LSG München

nein

Anhängig seit Januar 2008

ADG - Verfahren

A8

Widerspruch gegen Rentenanpassung zum 1.7.07

Alle

BVerfG

1 BvR 1721/09

EuGH f. MR

Az.

ja

Entschieden/abgewiesen am 26.05.2010

Eingereicht am 19.10.2010 (ADG)

A9

Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR von der Rente ohne Anspruch auf Krankengeld

Alle

BVerfG

1 BvR 2137/06

nein

Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008

A10

Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR von Versorgungsbezügen ohne Anspruch auf Krankengeld

Bezieher von Firmenruhegeld

BVerfG

1 BvR 2137/06

nein

Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008

Anhängige Musterklagen (SoVD4 und andere)

Nr

Kurzbeschreibung

Betroffene

Anhängig bei

Status / Bemerkung

S1

VB1 gegen vollen KV2-Beitrag auf Betriebsrenten

Empfänger von Betriebsrenten

BVerfG

1 BvR 2137/06

1 BvR 2257/06

Entschieden/abgewiesen am 28.02.2008

S2

VB gegen vollen KV3-Beitrag zu Direktversiche­rungen, die als Einmalbetrag ausgezahlt werden

1)

2) 5

und

3)

BVerfG

1 BvR 1924/07

1 BvR 739/08

1 BvR 1660/08

Entschieden/abgewiesen am 07.04.2008

Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010

Entschieden zu Gunsten des Klägers 6

S3

VB gegen den vollen PV-Beitrag bei Rentnern

Alle Rentner

BVerfG

1 BvR 2995/06

1 BvR 740/07

Entschieden/abgewiesen am

07.10.2008

S4

Klagen gegen Zuschlag zum PV-Beitrag für Kinderlose

Kinderlose Sozialversiche­rungspflichtige

BSG

B 12 P 1/07 R

B 12 P 2/07 R

Entschieden/abgewiesen am 27.02.2008

(keine SoVD-Fälle)

S5

Klagen gegen Abschläge bei Erwerbsminde­rungsrenten und Hinterbliebenenrenten

Empfänger von Erwerbsminde­rungs- oder Hinter­bliebenenrenten

BVerfG

1)      1 BvR 3588/08

2) 1 BvR   555/09

3) 1 BvR   624/09

offen

offen

offen

S6

Allgemeiner Beitragssatz zur KVdR

Alle Rentner

BVerfG

1 BvR 739/08

Entschieden/abgewiesen am 06.09.2010

 

1 Verfassungsbeschwerde

2 Krankenversicherung

3 Pflegeversicherung

4 Sozialverband Deutschland

5 Arbeitnehmer hat Vertrag allein weitergeführt

6 In diesem Fall war der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch   Versicherungsnehmer geworden, da die ehemalige Firma nicht mehr existierte

Anmerkung: Eine Übersicht über die Rechtsprechung des BSG und des BVerfG rund um das Rentenrecht finden Sie unter www.forum-renten.de

Solange das BVerfG für Recht erklärt, dass für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte gelten wie für Politiker und privat- oder kammerversicherte Selbständige, sowie Beamte und Richter, und das mit Unterschieden begründet, die auf willkürliche Festlegungen des Ständestaats des 19. Jahrhunderts zurückgehen, sind wir noch weit davon entfernt ein demokratischer Rechts­staat zu sein. Solange gibt es für Demokraten noch viel zu tun.

Es ist erschreckend, mit welchem Selbstverständnis und mit welcher Selbstgerechtigkeit unsere staatlichen Eliten ein Zwei-Klassenrecht verinnerlicht haben und vertreten, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat Europas gibt.

 

Die Körperschaft Aktion Demo­kratische Gemeinschaft e.V., ist vom Finanzamt München, Abt. Körperschaften, mit Freistel­lungsbescheid vom 29.07.2010, Steuer-Nr. 143/210/20101, anerkannt als Körperschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke: Demokratisches Staatswesen (§ 52 Abs. 2 Satz Nr.(n) 24 AO).

Die  Ausweitung der Kostener­stattung im Ge­sundheitswesen ist ein tiefer Griff in die Ta­schen der gesetzlich Versicher­ten. Die Bindefrist an die Abrech­nungsart „Kostenerstat­tung“ wird nach dem neuen GKV-Finanzierungsgesetz von Minister Rösler (FDP) ab 2011 von zwölf Monaten auf drei Monate gesenkt,

Beim Zusammentreffen einer eigenen Rente und einer Hin­terbliebenenrente wurde bis­her die eigene Nettorente (Rente abzüglich KV- und PV-Beitrag) zur Berechnung des zu berücksichtigenden Einkom­mens vom Rentenversiche­rungsträger zugrunde gelegt.

Mit der neuesten Gesundheits­reform werden zukünftig die KV-Beiträge durch unterschied­liche Zusatzbeiträge, die allein vom Versicherten aufzubringen und direkt an die Krankenkasse zu zahlen sind, ergänzt.  Die Rentenversicherungsträger kennen also nicht mehr die wirklichen Nettobeträge der einzelnen Renten. Um hier ei­nen zusätzlichen Aufwand für die Rentenversicherungsträger zu vermeiden, werden jetzt zur Bestimmung der Nettorenten die Abzüge (KV- plus PV-Bei­trag) pauschal festgesetzt.  Bei Hinterbliebenenrenten, deren Beginn vor dem Jahr 2011 liegt, werden von der eigenen Rente pauschal 13 Prozent abgezo­gen,  bei Beginn nach dem Jahr 2010 sind es 14 Prozent (SGB IV, § 18b, Absatz 5, Ziffer 8).

Die Neuregelung trat am 11.08.2010 in Kraft.

Otto W. Teufel
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