Forum Dezember 2011

Über das Zwei-Klassenrecht zur Zwei-Klassengesellschaft

Redemanuskript eines Vortrags, der von unserem Vorstandsmitglied Otto W. Teufel in dieser und ähnlicher Form auf Einladung von Partnerorganisationen, Vereinen und Parteien bei verschiedenen Gelegenheiten gehalten wurde. Die Weitergabe und Nutzung des Manuskripts ist unter der Voraussetzung zulässig und erwünscht, dass Quelle und Datum der Veröffentlichung angegeben werden.

Im Rentenrecht sind Arbeitnehmer und Rentner Opfer einer jahrzehn­telangen skrupellosen Politik. Wir haben in Deutschland nicht nur unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung, wir haben dafür auch unterschiedliches Recht. Die­se Feststellungen möchte ich in meinem Vortrag belegen.

 

Das Redemanuskript können Sie hier weiterlesen

Das Redemanuskript zum Herunterladen: Kennzeichnung E000 -1112

Die Grafiken zum Herunterladen: Kennzeichnung E000-1112

Informationen zum Vortrag zum Herunterladen: Kennzeichnung E001-0903

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Liebe Freunde der ADG

vom Europäischen Gerichthof für Menschenrechte haben die beiden betroffenen Kollegen leider noch nichts gehört, wir warten also weiter und hoffen nun auf das kommende Jahr.

In der Zwischenzeit sind wir darauf angewiesen, weiterhin gegen die uns regelmäßig zugefügten Ungerechtigkeiten zu klagen. Widerspruch und Klage gegen die zu geringe Renten­anpassung zum 1. Juli 2011 haben wieder eine erfreuliche Reso­nanz gefunden. Das können wir aus den vielen Meldungen und Rückfragen schließen. Da hat sich doch die DRV glatt zu der Aussage hinreißen lassen, dass es für uns keinen Rechtsanspruch auf die Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen gibt. Das zeigt, was man dort unter einer treuhänderischen Verwaltung unserer Zwangsbeiträge versteht. In vielen Fällen wurden die Kläger mit Hinweis auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klage dazu gedrängt, die Klage zurückzunehmen. Ein Richter wollte wissen, ob es ähnliche Klagen an anderen Sozialgerichten gäbe, und gegebenenfalls wo. Andere zweifelten an dem Hinweis, dass es Beschwerden wegen zu geringer Rentenanpassungen beim BVerfG bzw. beim EuGH für Menschenrechte gibt, weil sie auf den entsprechenden Internetseiten keine Hinweise gefunden haben. Dabei müsste es sich auch bei der DRV und bei den Sozialgerichten herum gesprochen haben, dass die obersten Gerichte ihre Verfahren erst ins Internet stellen, wenn sie entschieden sind.

Für diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben, haben wir ab Seite 5 unseren Vortrag „Altersversorgung in Deutschland – über das Zwei-Klassenrecht zur Zwei-Klassengesellschaft“ abgedruckt.

Otto W. Teufel
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Nach Berechnungen der Deut­schen Rentenversicherung (DRV) könnten die Renten im kommenden Jahr (zum 01.07. 2012) um 2,3 Prozent (im Westen) bzw. um 3,2 Prozent (im Osten) steigen. In Anbe­tracht der Teuerungsrate in diesem Jahr zwischen 2,5 und 3 Prozent hält sich die Begeiste­rung darüber in Grenzen. Außerdem soll zum 1. Januar schon der Beitragssatz zur Pfle­geversicherung erhöht werden, voraussichtlich um 0,1 Prozent.

Interessant ist die Aussage, dass ohne die Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeitsfaktor, Riester­faktor und Nachholfaktor) die Renten im Westen sogar um 4,55 Prozent steigen könnten. Für diese Faktoren muss, wie immer, das Argument herhal­ten, die Lasten zwischen den Generationen gerecht zu ver­teilen. Dieses Argument wird auch durch regelmäßige Wie­derholungen nicht richtig, denn erstens werden mit den Anpassungen unterhalb der Teuerungsrate auch die bisher erworbenen Ansprüche der Versicherten entsprechend ent­wertet, und zweitens sollen die Versicherten dafür ja eine pri­vate Rentenversicherung finan­zieren, und zwar ohne Arbeit­geberanteil.

Gleichzeitig wird über den Riesterfaktor ebenfalls der ei­gene Rentenanspruch gekürzt und damit genau so entwertet wie die Renten.

Herr Dr. Rische, der Präsident der DRV, erwartet für die nächste Zeit wieder „durchaus positive Rentenanpassungen“. Die Bundesregierung geht da­bei bis 2025 von einer durch­schnittlichen Rentensteigerung um gut zwei Prozent pro Jahr aus. Zur Erinnerung: Seit 1999 sind die Renten um durch­schnittlich 0,93 Prozent pro Jahr gestiegen, berücksichtigt man die gestiegenen Abzüge für Kranken- und Pflegeversi­cherung, sogar nur um 0,91 Pro­­zent pro Jahr (Tabelle).

Denn seit 1999 sind die Ren­tenanpassungen dauerhaft von der Ein­kom­mensentwicklung der Ver­si­cher­ten abgekoppelt, angeb­­lich um die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversi­che­rung dauerhaft sicher zu stel­len, eine verheerende Ent­wick­lung ins­besondere auch für zukünftige Rentner.

 

Otto W. Teufel

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Vergleich zur Einkommensentwicklung

Jahr EK RA. KV-A. PV-A.
1999 2,6% 1,34% 6,70% 0,85%
2000  2,3%  0,60%  6,75%  0,85%
 2001  2,2%  1,91%  6,75%  0,85%
 2002  2,2%  2,16%  6,70%  0,85%
 2003  2,5%  1,04%  6,95%  0,85%
 2004  2,1%          0  7,10%  1,70%
 2005  1,2%          0  7,55%  1,70%
 2006  1,5%          0  7,95%  1,70%
 2007  2,4%  0,54%  7,95%  1,70%
 2008  2,9%  1,10%  7,95%  1,95%
 2009  2,7%
 2,41%  7,90%  1,95%
 2010  1,9%          0  7,90%  1,95%
  2011    0,99%  8,20%  1,95%

 

 

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

RA Rentenanpassung Quelle: DRV-Rentenversicherung in Zahlen 2011, S. 17
KV-A. Anteil des Rentners/der Rentnerin
am Krankenversicherungsbeitrag
Werte der Siemens Betriebskrankenkasse
PV-A. Anteil des Rentners/der Rentnerin
am Pflegeversicherungsbeitrag
Werte der Siemens Betriebskrankenkasse
EK Einkommensentwicklung Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2011, S. 534

 

 

 

Spätestens seit 1994 ist be­kannt, dass die nicht durch Zahlungen des Bundes ersetz­ten versicherungsfremden Leistungen in den gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeits­losenversicherungen mehr als 20 Prozent des Bundeshaus­halts ausmachen. Das heißt, es gibt neben dem regulären Bun­deshaushalt einen verhältnis­mäßig großen Schattenhaus­halt, der ausschließlich zu Las­ten der gesetzlichen Sozialver­sicherungen finanziert wird. Zuletzt wurde im November 2005 von der Bundesregierung ein Betrag von 65 Milliarden Euro bestätigt (Bundestags­drucksache 16/65 vom 10.11. 2005, S. 331). Zum Vergleich: Der reguläre Bundeshaushalt beträgt für 2011 rund 305,8 Mrd. Euro, für 2012 sind 306 Mrd. Euro geplant.

Wer aufmerksam die Presse­meldungen verfolgt, muss fest­stellen, dass Politiker auch heu­te noch Verpflichtungen des Bundes gerne den gesetzlichen Sozialversicherungen aufbür­den, in letzter Zeit zum Bei­spiel:

  • Beitragsfrei krankenversi­chert. Um den Bundesfreiwil­ligendienst attraktiver zu ma­chen, werden die Teilnehmer in der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert. Die anfallenden Kosten tra­gen die Krankenkassen, das heißt die Beitragszahler (SZ am 03.11.2011).

  • Laut Bericht des Bundesrech­nungshofes be­läuft sich die Summe der nicht gezahlten Beiträge an die Renten-, Kran­ken-, Pflege- und Arbeitslo­senversicherung für das Jahr 2010 auf knapp 7 Mrd. Euro. Der Bundesrech­nungshof hat das Sozialmini­sterium aufge­fordert, zu er­mitteln, von wem und warum nicht ge­zahlt wurde (SZ am 16.11. 2011).

In einer von der DRV veröf­fentlichten Rede ihres Präsi­denten, Dr. Herbert Rische, vom 24.06.2010 hat er bestä­tigt, dass die Bundeszahlun­gen gegenwärtig zwar einen großen Teil der versicherungs­fremden Leistungen, aber nicht deren vollen Umfang finanzieren, und dass diese Abschätzungen laufend aktu­alisiert werden.

Ende November wurde der Rentenversicherungsbericht 2011 von der Bundesregierung veröffentlicht. Auch darin wird wieder bestätigt, dass die Transferleistungen der Renten­versicherung West an die Ren­tenversicherung Ost nach wie vor zwischen 14 und gut 15 Mrd. Euro betragen.

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„Rendite nur für 100-Jährige“ (SZ) oder „Rentenbetrug, Ries­ter-Lüge: Riestern lohnt sich nicht“ (AZ), zwei der Über­schriften in Münchner Tages­zeitungen zum Bericht über eine Studie des DIW (s. DIW-Wochenbericht Nr. 47.2011) nach zehn Jahren Riesterrente, eine verheerende Bilanz. Als wesentliche Nachteile für die Versicherten werden folgende Punkte aufgeführt:

  • Die zu hohen Lebenserwar­tungen, mit denen die Versi­cherungen kalkulieren, Le­benserwartungen von mehr als 100 Jahren.

  • Die Kosten sind unverhältnis­mäßig hoch. „Bei vielen An­bietern werden die staatli­chen Zulagen durch Gebühren aufgefressen.“

  • Der Garantiezins liegt inzwi­schen bei nur noch 2,25 Pro­zent, ab 2012 erhalten Neuab­schlüsse nur noch eine Zinsga­rantie von 1,75 Prozent.

  • Bei Geringverdienern, die im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein werden, wird die Riesterrente mit der Grundsicherung verrechnet.

Fazit: Es wäre für die Versicher­ten ehrlicher und besser, wenn ihr Beitrag einschließlich der staatlichen Förderung als Pflichtbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt würde. Aber offensichtlich sind die verantwortlichen Politiker bei den Versicherungsunter­nehmen in der Pflicht. Bis heu­te hat keiner der Verantwort­lichen öffentlich erklärt, wa­rum eine private Rentenversi­cherung besser ist als die ge­setzliche Rente, vor allem, wenn man weiß, dass die Kos­ten der privaten Versicherungs­unternehmen das 10- bis 20-fache der Kosten der DRV betragen.

 

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Nach schon länger währenden Kontakten und einigen vorbe­reitenden Gesprächen hat die Kooperation zwischen der ADG, dem Bündnis für Renten­beitragszahler und Rentner e.V. (BRR) http://www.houseof objects.de/FotoPage/beitrags zahler-rentner.jsp,

Betriebsrentner e.V. (BRV) http://www.betriebsrentner.de/ und dem Büro gegen Altersdis­kriminierung http://www.altersdiskriminie­rung.de/ Anfang 2011 konkre­tere Konturen angenommen.

In mehreren Treffen wurden gemeinsame Grundpositionen erarbeitet, die ihren Nieder­schlag in einem sogenannten Positionspapier finden werden. Neben der Darstellung der sozialpolitischen Istsituation mit ihren unsolidarischen und ungerechten Ausprägungen werden in dem Positionspapier auch Forderungen zur Neuge­staltung bzw. Änderung der Sozialsysteme aufgestellt.

 

Vorrangig beschäftigt sich das Positionspapier mit der gesetz­lichen Altersvorsorge, der ge­setzlichen Kranken- und Pfle­geversicherung, dem demogra­fischen Faktor und der betrieb­lichen Altersvorsorge.

Details zu den versicherungs­fremden Leistungen, dem sog. „Steuerzuschuss”, den organi­satorischen Strukturen und dem sog. Generationenkonflikt begleiten die Hauptthemen.

 

Ab Ende des Jahres 2011 wird das Positionspapier herausge­geben und spätestens mit dem nächsten Forum bzw. baldmög­lichst per Mail verteilt werden. Nicht nur die Mitglieder der an der Kooperation beteiligten Vereine sollen über Fehlent­wicklungen im sozialen Bereich und über die gemeinsamen Vorstellungen zu einer verbes­serten Sozialpolitik unterrichtet werden sondern Mandatsträ­ger, die Medien, sog. Experten, Verbände und Institutionen sollen in einer Kampagne mit den Problemen, Fehlentwick­lungen und Lösungsvorschlä­gen konfrontiert werden.

Dabei besteht die Hoffnung, dass der Präsentation des Posi­tionspapieres durch einen gemeinsamen Auftritt mehr Nach­druck verliehen werden kann, als das durch die ADG alleine möglich wäre. Dies gilt natürlich vor allem auch für entsprechende gemeinsame Aktionen, Kontakte mit der Politik und den Medien usw.

Dies ist überhaupt der wesent­liche Grund des Zusammen­schlusses zur Kooperation, nämlich schlagkräftiger agieren zu können.

 

Die Eigenständigkeit der ein­zelnen Vereine wird beibehal­ten werden. Die Kooperation wird sie aber künftig ständig begleiten. Sie stellt gleichzeitig eine neue Herausforderung für die ADG dar, der wir uns nach besten Kräften gerne stellen wollen. Im Sinne von mehr Erfolgsaussichten in unserem Kampf für eine lebenswerte Zukunft in einem schlanken und sozial gerechten Staat.

 

Helmut Wiesmeth
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