Unter dem Schlagwort “indivi­duelle Gesundheitsleistungen“ bieten deutsche Arztpraxen ihren Patientinnen und Patien­ten Diagnose- und Behand­lungsmethoden an, wie z. B. das Glaukom- und das Prostata­karzinomscreening, die nicht zum Leistungskatalog der ge­setzlichen Krankenkassen ge­hören. Nehmen Patienten sol­che Leistungen in Anspruch, müssen sie diese aus eigener Tasche bezahlen.

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer Behandlungsmethode bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für die gesetzliche Krankenversiche­rung. Ist nach dem heutigen Stand der medizinischen Ver­sorgung der Nutzen zu ungüns­tig, wird diese Leistung aus der gesetzlichen Krankenversiche­rung herausgenommen. Das bedeutet aber nicht, dass die Untersuchung im Einzelfall nicht nützlich sein kann. Jeder Patient muss daher für sich ent­scheiden, ob diese Leistung für ihn sinnvoll ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt bereit und in der Lage ist, über Vor- und Nachteile einer solchen Untersuchung zu beraten.

Ergänzend sollte der Patient sich auch selber informieren.

Über die folgenden Internet-Adressen, aus Sicht des Medizi­nischen Dienstes der Kranken­kassen und der Verbraucher­zentrale Nord-Rhein-Westfalen, sind umfangreiche Informatio­nen über die Igel-Leistungen zu erhalten.

http://www.mds-ev.de/Evidenz-basierte%20Medizin_IGeL.htm

http://www.vz-nrw.de/mediabig/37832A.pdf

 

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