Der Zusatzbeitrag ist ein einkom­mensunabhängiger Beitrag in Euro, der nur vom zahlenden Mit­glied direkt an die Kranken­kasse zu leisten ist. Er kann je nach Krankenversicherung unterschied­lich hoch sein, je nachdem wie die Kranken­kasse wirtschaftet. An der Höhe des Zusatzbeitrages können die Mitglieder die Wirtschaftlich­keit ihrer Krankenversicherung sehen und bei Bedarf zu einer günstigeren wechseln. Zur Zeit stellen nur wenige Krankenversi­cherungen einen Zusatzbei­trag in Rechnung. In kurzer Zeit werden aber alle Kranken­versicherungen wirtschaftlich einen Zusatzbeitrag erheben müssen.

Die Politik ist für einen drin­gend nötigen Systemumstieg gegen die Gesundheits-Lobby nicht stark genug!

Beitragsfrei mitversicherte Famili­enangehörige zahlen kei­nen Zu­satzbeitrag.

Arbeitslosengeld I - Bezieher  zah­len den kassenindividuellen Zu­satzbeitrag, haben aber Anspruch auf Sozialausgleich, wenn der durchschnittliche Zu­satzbeitrag (aller Kassen) mehr als 2 Prozent ihrer beitrags­pflichtigen Einnah­men beträgt.

Arbeitslosengeld II - Bezieher zah­len keinen Zusatzbeitrag mehr.

Arbeitsentgelt-Bezieher mit  zu­sätzlicher Arbeitslosen­geld II- Auf­stockung zahlen eben­falls  keinen Zusatzbei­trag.

Lutz Schowalter

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