Forum März 2011
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Die vierte Teilnahme der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG an der Messe „Die66”, der größten 50plus Messe Deutschlands, vom 11. bis 13. März 2011 in München war ein voller Erfolg.
Der von Herrn Otto W. Teufel, dem zweiten Vorsitzenden der ADG, gehaltene Vortrag „Altersversorgung in Deutschland – Zwei-Klassenrecht führt zur Zwei-Klassengesellschaft” war dabei Höhepunkt des ADG-Angebotes. Die Spannung, Aufmerksamkeit und Entrüstung über die Ausführungen zum Rentenrecht und zur Rentenpolitik allgemein war im überfüllten Vortragssaal deutlich zu spüren. Herr Otto W. Teufel ging ausführlich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ein, die der Beliebigkeit der Beitragsverwendung einen höheren Rang einräumt als der Zweckbindung der Beiträge.
Täglich fälschlicherweise und irreführend benutzte Begriffe aus der Rentenpolitik wurden analysiert und kritisiert und ebenso interessiert aufgenommen wie die statistisch belegten Ausführungen über die Entwicklung der Renten seit Einführung des Umlageprinzips im Jahre 1957.
Viele an unseren sozialpolitischen Themen Interessierte nahmen die am Stand der ADG angebotenen Informationen dankbar auf und diskutierten teilweise sehr leidenschaftlich mit dem Standpersonal darüber. Der Sonderdruck aus der taz über Herrn Otto W. Teufel und die Arbeit der ADG, „Einer schuftet im Augiasstall“, war dabei ein guter Einstieg für ein Gespräch mit den Besuchern. Bereitwillig ließen sie sich die Zwei-Klassensysteme in der Altersversorgung und im Gesundheitswesen erklären. Die meisten Besucher waren sehr überrascht als sie zum ersten Mal hörten, dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem diese unterschiedlichen Systeme gelten.
Vielen Besuchern leuchtete ein, dass solange Beamte, Richter und Politiker von diesen Zwei-Klassensystemen profitieren, es leider auch keine Veränderungen geben wird. Dass die ADG jetzt zwei Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht hat, sehen manche als kleinen Hoffnungsschimmer.
Nicht weniger überrascht waren die Besucher, als sie die Tabelle sahen, in der die seit 1957 nicht gedeckten versicherungsfremden Leistungen von fast 700 Milliarden Euro aufgelistet sind.
Generell hatte man den Eindruck, dass kein Vertrauen zu den Politikern mehr vorhanden ist und dass eine allgemeine Parteienverdrossenheit vorherrscht, weil die Berechenbarkeit und Zuverlässigkeit in die politischen Entscheidungen abhanden gekommen ist.
Gleichzeitig war ein deutlich wachsendes Interesse an der Renten- und Gesundheitspolitik zu verzeichnen. Ein gutes Zeichen für mehr Bürgerengagement und den Erfolg der gemeinnützigen Arbeit der ADG.
Manfred Schmidtlein
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Helmut Wiesmeth
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Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensunabhängiger Beitrag in Euro, der nur vom zahlenden Mitglied direkt an die Krankenkasse zu leisten ist. Er kann je nach Krankenversicherung unterschiedlich hoch sein, je nachdem wie die Krankenkasse wirtschaftet. An der Höhe des Zusatzbeitrages können die Mitglieder die Wirtschaftlichkeit ihrer Krankenversicherung sehen und bei Bedarf zu einer günstigeren wechseln. Zur Zeit stellen nur wenige Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag in Rechnung. In kurzer Zeit werden aber alle Krankenversicherungen wirtschaftlich einen Zusatzbeitrag erheben müssen.
Die Politik ist für einen dringend nötigen Systemumstieg gegen die Gesundheits-Lobby nicht stark genug!
Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen Zusatzbeitrag.
Arbeitslosengeld I - Bezieher zahlen den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben aber Anspruch auf Sozialausgleich, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag (aller Kassen) mehr als 2 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einnahmen beträgt.
Arbeitslosengeld II - Bezieher zahlen keinen Zusatzbeitrag mehr.
Arbeitsentgelt-Bezieher mit zusätzlicher Arbeitslosengeld II- Aufstockung zahlen ebenfalls keinen Zusatzbeitrag.
Lutz Schowalter
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Nach dem Prinzip Kostenerstattung bei der Arztbehandlung gibt es dieses Prinzip auch im Arzneimittelsektor. Die finanziellen Folgen für die gesetzlich Versicherten können dabei erhebliche negative Auswirkungen haben.
Die Rabattverträge der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mit der Pharmaindustrie und Großhändlern sind der Grund, dass manchen Patienten das vertraute und gewohnte Medikament eines bestimmten Herstellers verweigert wird. Die Ärzte konnten nur mehr den Wirkstoff und nicht mehr den vertrauten Hersteller mit dem gewohnten Namen verschreiben. Die Apotheken sind zur Bewältigung dieser Aufgabe an ein DV-System angeschlossen, in dem die Rabattverträge aller Krankenversicherungen mit den Pharmaanbietern und die Daten aller Medikamente tagesaktuell gespeichert sind. Bei ca. 50 000 Medikamenten und ca. 160 Krankenversicherungen und unzähligen Anbietern ergibt sich eine sehr komplexe Datenbank.
Dies bringt mit sich, dass ein Patient auch während eines kurzen Krankheitsverlaufes von seiner Apotheke nicht immer das gleiche Medikament eines Herstellers, sondern den Wirkstoff von verschiedenen Herstellern erhält. Das gesetzliche Gesundheitssystem ließ dabei keine Ausnahme zu, es sei denn, der Arzt sah eine medizinische Notwendigkeit vordringlich vor der wirtschaftlichen Rabatt-Lösung. Dies musste vom Arzt begründet werden. Bei der Ablehnung der Begründung hatte der Arzt mit möglichen Regressforderungen zu kämpfen.
Mit dem neuen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ist ab 01.01.2011 für die gesetzlich Versicherten die Möglichkeit gegeben, trotz bestehender Rabattverträge gegen Aufzahlung auch ein Präparat zu erhalten, für das von der eigenen Krankenkasse kein Rabattvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen wurde. Dies bedeutet für die gesetzlich Versicherten, dass statt eines von der eigenen Krankenversicherung rabattgeregelten Medikaments ein Medikament eines anderen Herstellers mit dem gleichen Wirkstoff gewählt werden kann.
Das Gesetz sieht vor, dass der gesetzlich Versicherte das dann wesentlich teurere Medikament voll in der Apotheke bezahlt und die Rechnung dann bei seiner Krankenkasse einreicht. Für den Apotheker ist diese Vorgehensweise ein wirtschaftlicher Gewinn, da er keine Nachlässe geben muss.
Der Patient ist dabei der wirtschaftlich Benachteiligte. Er erhält von seiner Krankenversicherung nur einen Bruchteil seiner Kosten zurück!
Von einer Inanspruchnahme dieser Möglichkeit für die gesetzlich Versicherten muss dringend gewarnt werden. Es können dabei Eigenbelastungen über 80 Prozent für die Versicherten entstehen.
Lutz Schowalter
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Hinweis 1
In der Berliner Tageszeitung (taz) vom 31.01.2011 ist ein zweiseitiger Artikel über unseren zweiten Vorsitzenden, Otto W. Teufel, und unsere Arbeit erschienen (www.taz.de; Stichwort: Otto Teufel)
Die ADG hat diesen Artikel als Sonderdruck auf der Messe Die66 verteilt.
Hinweis 2
Unter folgendem Link können Sie eine "Rentenbezugsbescheinigung" für ihre Steuerklärung beim Finanzamt anfordern:
Zeitraum für Rentenbezugsbescheinigung:
Von: Geben Sie bitte den Zeitpunkt vor, ab dem die Rentenbezugsbescheinigung erstellt werden soll (TT.MM.JJJJ ) z. B. 01.01.2006, 12.05.2004. Es ist frühestens der 01.01.1996 möglich.
Bis: Geben Sie bitte den Zeitpunkt vor, bis zu dem die Rentenbezugsbescheinigung erstellt werden soll (TT.MM.JJJJ ) z. B. 01.01.2006, 12.05.2004. Sofern Sie die Bescheinigung bis heute benötigen, lassen Sie das Feld einfach leer.
Anlage zum ADG-Forum März 2011
Statistische Daten zur Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden.
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