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Werden wir mit einem „blauen Auge“ davon kommen? Schon jammern der GKV Spitzenverband und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Schon lange bevor man die enormen Kosten auf das Gesundheitssystem zurollen sah, wurden kostenintensive Programme und Gesetze auf den Weg gebracht.

Wie könnte eine Reform des Krankenhaussystems aussehen
In der Sendung des Senders ZDF „Neues aus der Anstalt“ vom 5. Mai 2020 problematisieren die Autoren die Privatisierung der Krankenhäuser mit dem Trend zu aufwendigen Operationen und zur Schließung von Kinderabteilungen und Geburtenstationen.

Die Autoren der Sendung kommen zu Forderungen – hier frei zitiert:

  • Fallpauschalensystem abschaffen
  • Für Patienten ist es besser, wenn man mit ihnen nicht Gewinne macht
  • Die öffentliche Hand sorgt für eine ordentliche Finanzierung der Krankenhaus-Investitionen
  • Rettungspaket für alle Pflegekräfte
  • Eine Pflegekraft soll sich nur um 5 Patienten kümmern
  • anständige Berufsbedingungen und höhere Löhne für Pflegekräfte

20200410 Gesundheitswesen

An dieser Stelle ein Hinweis auf die
ADG - Forderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2017

1. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger

  • Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft
  • Abschaffung des Zwei-Klassensystems im Gesund­heitswesen;
    Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger
  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte
  • Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und nicht gewinnorientiert sein.

2. Sozialgerechte Beitragsverteilung

  • Die Beiträge der abhängig Beschäftigten tragen paritätisch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen, Selbständige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz (vor 1983 zahlte die Gesetzliche Rentenversicherung den vollen Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner).
  • Aufhebung der gesetzlichen Begrenzung des Arbeit­geberbeitrages auf 7,3%
  • Abschaffung der Zusatzbeiträge
  • Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze (z. B. nach Schweizer Modell)
  • Beitragspflicht für Vermögens- und Kapitaleinkünfte
  • Jährliche Offenlegung und vollständige staatliche ­Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen, keine ­willkürliche Verringerung nach Kassenlage
  • Ermäßigter Beitragssatz für alle Mitglieder, die kein Kranken­geld beziehen, auch für Rentner
  • Volle staatliche Übernahme der Kosten/Beiträge von Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und nicht erwerbstätigen Asylbewerbern

3. Verbesserungen bei den medizinischen Leistungen

  • Behandlung nach neuestem medizinischem Standard, nicht nach Kassenlage
  • Kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen
  • Wiederaufnahme gestrichener Leistungen wie z. B. 100% Zahnersatz, augenärztliche Leistungen (Brillen) 
  • Sinnvolle „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) wie Augen­innendruckmessung, Ultraschall der Eierstöcke und PSA-Test als „Selbstzahlerleistungen“ abschaffen und in den Leistungskatalog aufnehmen
  • Persönliche ärztliche Betreuung höher bewerten als Apparatemedizin

4. Verbesserungen bei den Leistungen für Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel

  • Senkung der Arzneimittelpreise an niedrigeres EU-Niveau
  • Abschaffung aller Zuzahlungen (Arzneimittel, Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel usw.)
  • Wiederaufnahme gestrichener Medikamente in den ­Leistungskatalog der Krankenkassen (grünes Rezept)
  • Einführung einer Positivliste für Arzneimittel
  • Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19% auf 7%

5. Organisatorische und juristische Verbesserungen

  • Auflösung des Gesundheitsfonds zu Gunsten der Kranken­kassen
  • Lösungen für die weitere Verwendung der Rückstellungen der PKV (215 Mrd. Euro)
  • Mitbestimmung der Versicherten in allen Gremien: z.B. im GBA (Gemeinsamer
    Bundesausschuss), in dem die Kassenleistungen freigegeben werden
  • Uneingeschränkte Umsetzung der Beweislastumkehr zugunsten der Versicherten für alle Behandlungsfehler der Leistungserbringer
  • Zeitnahe, transparente und verständliche Abrechnungen von ärztlichen Leistungen zwischen Arzt bzw. Krankenhaus, Patient und Krankenkasse

Manfred Schmidtlein