Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv
 

Die Notstandsgesetze wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der ersten Großen Koalition aus CDU und SPD unter Kanzler Kiesinger, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Ursprünglich enthielt das Grundgesetz auf Grund der Erfahrungen mit Art. 48 der Weimarer Verfassung keine Regelungen für Krisensituationen, wie einen Angriff oder einen Putschversuch. 1955 wurde mit der Wehrverfassung der Schutz gegen einen militärischen Angriff ermöglicht.
Heribert Prantl erinnert in seinem Newsletter vom 15. Juli 2018 im Zusammenhang mit dem 75. Jahrestag desd Attentats vom 20. Juli 1944, wie notwendig der im Rahmen der Verhandlungen der Notstandsgesetze entstandene Absatz 4  des Artikels 20 GG ist. Da heißt es:


"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (demokratischer und sozialer Bundesstaat) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht auf Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Im folgenden zitieren wir aus dem Newsletter von Heribert Prantl vom 15.07.2018:
"In diesem Widerstandsartikel steckt die Aufforderung, es nicht so weit kommen zu lassen, dass es den großen Widerstand braucht – dieser Artikel ist auch die Aufforderung zum kleinen Widerstand. Der Gedenktag des 20. Juli 1944 lehrt, (Anm. ADG: gemeint ist der Tag der Erschießung von Graf von Stauffenberg und seiner Mitverschwörer im Bendler-Block in Berlin), schon den Anfängen von Menschenverachtung entgegenzutreten. Es gehört zu den Perversitäten des neuen Rechtsradikalismus, dass ausgerechnet er sich auf diesen Widerstandsartikel beruft, um seine neue Menschenverachtung zu legitimieren, seinen neuen Rassismus zu begründen und zum Bruch mit dem "System", also der rechtsstaatlichen Demokratie aufzufordern."
Also seien wir wachsam und gehen den Populisten nicht in die Falle.
Historisches Wissen unter planet wissen - Notstandsgesetze