Beitragsseiten

In der Schweiz: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Schweizer Bundesamt für Sozialversicherung „Altersrente - AHVextlink

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf dem so genannten Dreisäulenprinzip: Die AHV und die Invalidenversicherung (IV) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen (EL ) die erste Säule. Sie soll den Existenzbedarf decken und ist obligatorisch. Die ebenfalls obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die zweite Säule, und die freiwillige Selbstvorsorge, das Sparen, stellt die dritte Säule dar.

Wer ist bei der AHV versichert?

Die ganze Bevölkerung.

Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.

Was ist die AHV?

Eine obligatorische Versicherung für alle.

Welche Leistungen erbringt die AHV?

Renten, Hilflosenentschädigungen und weitere Leistungen.

Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den größten Teil der Leistungen der AHV aus.