Nach dem Gesetz zur Verbesse­rung der betrieblichen Alters­versorgung (§ 16 Absatz 1 und 2) muss eine Firmenpension spätestens nach jeweils drei Jahren mindestens in Höhe der Teuerungsrate angepasst wer­den. Dieser Zeitraum ist für vie­le ehemalige SAG-Mitarbeiter inzwischen abgelaufen. Da die­se Anpassung zum 01.April aus­geblieben ist, sollte sich jeder der Betroffenen, ähnlich wie vor drei Jahren schon, schrift­lich an die für ihn zuständige Abteilung bei der SAG wenden.

Otto W. Teufel