Wer vollstationär in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung wohnt, kann sich ab 01.01.2013 vom Rundfunkbeitrag abmelden (bisher je Quartal € 53,94).
Für die Angehörigen oder Betreuer gibt es ein Formular, auf dem auch die Einrichtung die für die Abmeldung erforderlichen Angaben bestätigen kann. Die Befreiung gilt ab Antragstellung.
Siehe folgenden Link:
https://service.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/buergerinnen_und_buerger/
Norbert Maier
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