Sehr geehrte Damen und Herren.
in der Presse (Focus Juli 2008) wurde veröffentlicht, dass Versicherungen eigentlich keine verbindliche Handhabe besitzen, ein Passbild von ihren Versicherten zu fordern. Ich kritisiere deshalb Ihre Absicht, die Gesetzeslage nicht im Sinne der Patienten auszulegen und eine zentrale Speicherung meiner Krankheitsdaten außerhalb der Arztpraxen durchzusetzen.
Bitte klären Sie mich deshalb rechtsverbindlich über folgende Fragen auf:
- Auf meiner Gesundheitskarte ist eine Gültigkeitsdauer bis Dezember 2014 vermerkt. Verliert diese Gesundheitskarte ihre Gültigkeit früher, wenn ich kein Bild einsende?
- Auf welcher Gesetzesgrundlage fordern Sie von mir ein farbiges Passbild; bitte erläutern Sie dies so ausführlich, dass ich es überprüfen lassen kann.
- Nennen Sie mir bitte die gesetzliche Grundlage für die spezielle Anforderung an dieses Passbild.
- In weicher Datenbank und bei wem wird dieses Bild gespeichert?
- Wer garantiert mir die Löschung der eingescannten Bilddatei?
- Warum fordern Sie ein Bild für die neue eG-Karte, wenn andere Unternehmen, z. B. Kreditkartenunternehmen, nachweislich festgestellt haben, dass damit der Missbrauch einer Karte nicht verhindert werden kann und sie deshalb auf das Bild auf der Kreditkarte verzichten.
- Wer Überprüft die Identität des Bildes mit den Personendaten?
- Welche Auswirkungen ergeben sich für mich, wenn ich beim Arzt weiterhin eine Gesundheitskarte ohne Bild vorlege?
- Welche Sanktionen habe ich zu erwarten, wenn ich kein Bild einsende?
- Welche Folgen ergeben sich, wenn sich meine Arztpraxis gegen die Einführung der eG-Karte sperrt? Wie bekannt, ist eine nicht unerhebliche Zahl von Ärzten gegen die Einführung der el. Gesundheitskarte.
- Sollte ich eine eG-Karte mit Bild besitzen müssen, möchte ich die später erfolgenden digitalen Eintragungen überprüfen können. Schließlich geht es um meine Gesundheitsdaten. Kann ich mir ein Lesegerät beschaffen, falls ja, wo und falls nicht, warum nicht?
Danke für die Mühe.
Mit freundlichen Grüßen