Das BVerfG hat in diesem Jahr beide Verfassungsbeschwerden zum Rentenrecht, die mit unse­rer Unterstützung eingereicht wurden, nicht zur Entschei­dung angenommen. Eine sach­liche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumen­ten oder gar deren Bewertung hat das BVerfG offensichtlich nicht für notwendig erachtet.

Da wir der Überzeugung sind, dass die Rechtsprechung des BVerfG zum Rentenrecht nicht nur elementare Grundrechte von Arbeitnehmern und Rent­nern verletzt, sondern auch un­sere Menschenrechte, haben beide betroffenen Kollegen jetzt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht.

Aus Presseberichten ist be­kannt, dass sich der EGMR in letzter Zeit öfter kritisch zu Menschenrechtsverletzungen in Deutschland geäußert hat, so dass davon auszugehen ist, dass er auch zu den von uns vorgebrachten Argumenten Stellung beziehen wird (Der Spiegel Nr. 42/2010, S. 58).

Nach unserer Meinung ist die Rechtsprechung des BVerfG zum Rentenrecht arrogant, ig­norant und rechtsstaatlich be­denklich. Arrogant, weil seit 1981 nicht eine Verfassungsbe­schwerde zum Rentenanspruch zur Entscheidung angenom­men wurde, umgekehrt aber im vergangenen Jahrzehnt min­destens fünf Verfassungs­beschwerden von Beamten und Richtern zum Pensionsrecht an­genommen und dahin gehend entschieden wurden, dass der Gesetzgeber Eingriffe ins Pensi­onsrecht korrigieren oder zu­rücknehmen musste. Ignorant, weil die Karlsruher Richter es nicht einmal für nötig erachtet haben, sich mit weitergehen­den Argumenten auseinander zu setzen und rechtsstaatlich bedenklich, weil sie damit die gigantische Umverteilung zu Lasten von Arbeitnehmern und Rentnern (versicherungsfremde Leistungen) und zu Gunsten insbesondere von Beamten und Richtern gut heißen. Nach Aus­kunft der Bundesregierung be­tragen die nicht durch Bundes­zahlungen gedeckten versiche­rungsfremden Leistungen pro Jahr 65 Milliarden Euro (Bun­destagsdrucksache Nr. 16/65 vom 10.11.2005).

Otto W. Teufel
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