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Die Bundesregierung hat mittels Verordnung eine "Gaspreisbremse" beschlossen. Damit sollen die steigenden Energiepreise, die bereits jetzt eine große Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger sind, abgefedert werden. Die Opposition, die Widersacher, die Wissenschaft der Ökonomen waren empört. Sie komme zu spät und ist falsch.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichte am 18.10.2022 den Zwischenbericht der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme Sicher durch den Winter.  Hierzu hat das Mitglied Frau Prof. Weber ein Sondervotum veröffentlicht

Wer hat die Gaspreisbremse erfunden?

Frau Prof. Isabella Maria Weber ist Professorin für Volkswirtschaftslehre an der University of Massachusetts Amherst.

Immer wieder wird von unterschiedlichster Seite vorgeschlagen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vom Umlagesystem auf ein Pensionsfond-System umzustellen.

Ziel der Pflegeversicherung verfehlt

Pflegebedürftige Menschen sollten nicht regelmäßig in die Sozialhilfe abrutschen, deshalb wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Dieses Ziel wurde in den letzten 27 Jahren für gesetzlich Versicherte weit verfehlt. In Pflegeheimen sind 36 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen. Das waren im August 2020 nach Aussage des Statistischen Bundesamtes 318.580 Menschen von 876.867.

Pflegeversicherung ein Zwei-Klassensystem

Mit Einführung der Pflegeversicherung wurde versäumt, ein einheitliches, solidarisches System für alle Bürger zu schaffen. In einem Zwei-Klassensystem sind Selbständige, Gutverdiener, Politiker und Beamte in der „Privaten Pflegeversicherung“ (PPV) versichert. Der Rest, die große Mehrheit der Bevölkerung, ist in der „Gesetzlichen Pflegeversicherung“ (GPV). Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung. Die PPV hat im Gegensatz zur GPV gutverdienende Beitragszahler und verhältnismäßig weniger Pflegebedürftige. Wo bleibt hier die Solidarität?

Berufsunfähigkeitsrente in der gesetzl. Rentenversicherung / Quelle H-P Schwintowski, Wirtschaftsrechtler der Humboldt-Universität Berlin

Im Rahmen der rot-grünen Sozialpolitik ist vor 20 Jahren (am 31.12.2000) die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verschwunden und das, obwohl jeder vierte Beschäftigte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird. Ersetzt wurde sie durch die Rente wegen Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrente).

Dadurch wurde das Sozialstaatsprinzip, das im Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist, verletzt. In einem Sozialstaat soll der Staat für eine hinreichende Grundversorgung im Bereich der Kranken-, Renten-, Berufsunfall- und Pflegeversicherung sorgen. Die Berufsunfähigkeitsrente soll eine lang andauernde, dauerhafte Erkrankung eines Menschen, durch die er seinen Beruf nicht oder nur zu einem erheblichen Teil nicht ausüben kann, absichern.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu gehören u.a. Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen), Hilfsmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Reha-Maßnahmen. Damit die Versicherten mit den Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sie liegen bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen oder bei 1 %, wenn eine chronische Krankheit vorliegt.

Wichtig ist, dass ab Jahresbeginn alle Belege für den geleisteten Eigenanteil gesammelt werden. Die Belastungsgrenze werden in der Regel nur Versicherte erreichen, die ein geringes Einkommen (z.B. Rentner) haben und auf Grund ihrer Krankheiten (chronisch) mit hohen Zuzahlungen belastet werden.