B005 1610

Gesetzliche Krankenversicherung

1. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger

  • Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft 
  • Abschaffung des Zwei-Klassensystems im Gesund­heitswesen; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger 
  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte 
  • Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und nicht gewinnorientiert sein

2. Sozialgerechte Beitragsverteilung 

  • Die Beiträge der abhängig Beschäftigten tragen paritätisch Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen, Selbständige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz (vor 1983 zahlte die Gesetzliche Rentenversicherung den vollen Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner) 
  • Aufhebung der gesetzlichen Begrenzung des Arbeit­geberbeitrages auf 7,3% 
  • Abschaffung der Zusatzbeiträge 
  • Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. nach Schweizer Modell) 
  • Beitragspflicht für Vermögens- und Kapitaleinkünfte
  • Jährliche Offenlegung und vollständige staatliche ­Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen, keine ­willkürliche Verringerung nach Kassenlage
  • Ermäßigter Beitragssatz für alle Mitglieder, die kein Kranken­geld beziehen, auch für Rentner 
  • Volle staatliche Übernahme der Kosten/Beiträge von Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und nicht erwerbs­tätigen Asylbewerbern

3. Verbesserungen bei den medizinischen Leistungen 

  • Behandlung nach neuestem medizinischem Standard, nicht nach Kassenlage 
  • Kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen 
  • Wiederaufnahme gestrichener Leistungen wie z.B. 100% Zahnersatz, augenärztliche Leistungen (Brillen)
  • „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) wie Augen­innendruckmessung, Ultraschall der Eierstöcke und PSA-Test als „Selbstzahlerleistungen“ abschaffen und in den Leistungskatalog aufnehmen
  • Persönliche ärztliche Betreuung höher bewerten als Apparatemedizin

4. Verbesserungen bei den Leistungen für Arznei­mittel und medizinische Hilfsmittel 

  • Senkung der Arzneimittelpreise an niedrigeres EU-Niveau
  • Abschaffung aller Zuzahlungen (Arzneimittel, Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel usw.)
  • Wiederaufnahme gestrichener Medikamente in den ­Leistungskatalog der Krankenkassen (grünes Rezept) 
  • Einführung einer Positivliste für Arzneimittel
  • Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19% auf 7%

5. Organisatorische und juristische Verbesserungen 

  • Auflösung des Gesundheitsfonds zu Gunsten der Kranken­kassen
  • Lösungen für die weitere Verwendung der Rückstellungen der PKV (215 Mrd. Euro) 
  • Mitbestimmung der Versicherten in allen Gremien: z.B. im GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), in dem die Kassenleistungen freigegeben werden
  • Uneingeschränkte Umsetzung der Beweislastumkehr zugunsten der Versicherten für alle Behandlungsfehler der Leistungserbringer 
  • Zeitnahe, transparente und verständliche Abrechnungen von ärztlichen Leistungen zwischen Arzt bzw. Krankenhaus, Patient und Krankenkasse

Die Publikationen der ADG unterliegen den Regeln der creative commons license 3 3.0 Deutschland. wpe40020