B013 2101

 

Gesetzliche Pflegeversicherung

1. Einheitliches Pflegeversicherungssystem für alle Bürger

 

ADG B012 2101

  • Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft 
  • Abschaffung des Zwei-Klassensystems im Gesundheitswesen; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger 
  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte
  • Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und nicht gewinnorientiert sein

2. Sozialgerechte Beitragsverteilung 

  • Beitragspflicht für alle Einkommensarten (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und sonstigen Einkünften).
  • Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze
  • Nach oben begrenzter Beitragssatz
    Reichen die Einnahmen auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. hohe Arbeitslosigkeit, Pandemie) nicht mehr aus, neue Einnahmequellen erschließen, aber keine Kürzungen bei den Leistungen.
  • Die Beiträge der abhängig Beschäftigten tragen paritätisch Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen, Selbständige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz
  • Keine Beiträge von Pflegebedürftigen
  • Volle staatliche Übernahme der Kosten/Beiträge von Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und nicht erwerbstätigen Asylbewerbern

3. Pflegeleistungen verbessern 

  • Volle Übernahme der Pflegekosten, Aufhebung der Festbeträge, keine Eigenanteile für die Pflege 
  • Klare Aufteilung der Heimkosten bei stationärer Pflege
    – Die Kosten für die Pflege übernimmt vollständig die Pflegeversicherung
    – Die Hotelkosten trägt der Pflegebedürftige
    – Die Investitionskosten sind Aufgabe und Finanzierung der öffentlichen Hand (Kommunen)
  • Eine menschenwürdige Pflege kann und darf nicht auf Profit für wenige ausgerichtet sein und unter Wettbewerbsdruck stehen. Private Unternehmen dürfen nicht auf Kosten der Pflegebedürftigen und der Beschäftigten in der Pflege hohe Gewinne machen. Die Infrastruktur der Pflege ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge; Bund und Länder müssen hier ausreichend investieren.
  • Volle Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege durch die Pflegeversicherung
  • Eine menschenwürdige Pflege, nicht im Minutentakt
  • Vereinfachung der zeitaufwendigen Dokumentation durch technische Hilfsmittel
  • Bessere gesellschaftliche Anerkennung und vollen finanziellen Ausgleich für Angehörige und Nicht-Angehörige, welche die Verantwortung der häuslichen Pflege übernehmen (kürzere Arbeitszeit, Verdienstausfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Altersversorgung)

4. Organisatorische und sonstige Verbesserungen

  • Bei der ambulanten Pflege rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Der Pflegebedürftige bestätigt nur die Leistungen
  • Bei der stationären Pflege stellt das Pflegeheim dem Pflegebedürftigen nur die Hotelkosten in Rechnung
  • Mitbestimmung der Versicherten in allen Gremien 
  • Bessere Bezahlung der Pflegekräfte und eine verbesserte Personalausstattung
  • Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19 auf 7 Prozent
  • Abschaffung aller Zuzahlungen (Pflegehilfsmittel)
  • Barrierefreie und bezahlbare Wohnangebote für Pflegebedürftige

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