Auszug aus der Satzung

§1

  1. Der Verein führt den Namen 'Aktion Demokratische Gemeinschaft'. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet  der Name des Vereins 'Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V.'.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in München.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.
  5. Zielsetzung des Vereins ist die allgemeine Förderung des demokratischen Staats­wesens. Daraus leitet sich als spezifischer Vereinszweck die Förderung von politischer Bildung und Erziehung ab. Der Verein verfolgt keine politischen Zwecke im Sinne der einseitigen Beeinflussung der politischen Meinungsbildung oder der Förderung von politischen Parteien.
  6. Aus dem Satzungszweck resultieren folgende Aufgaben zu seiner Verwirklichung:

Verständlichmachung von komplexen politischen und sozialpolitischen Zusammen­hängen, speziell des demokratischen Prinzips des Grundgesetzes, des Mehr­parteien­systems und des parlamentarischen Regierungssystems.

Förderung der Bereitschaft zu aktiver politischer Beteiligung, insbesondere hinsicht­lich des Eintretens für die Grundrechte, für den Föderalismus, das Mehrheitsprinzip, die Gewaltenteilung, Rechtsgleichheit und Generationen­gerechtigkeit; Unter­stützung von Personen, die für diese Grundrechte und -prin­zipien eintreten;

Stärkung der Kritikfähigkeit und Handlungsbereitschaft der Bürger speziell durch die Förderung des Pluralismus und der Toleranz gegenüber abweichenden Meinungs­äußerungen;

Dialog und Zusammenarbeit mit anderen, an ähnlichen Themen arbeitenden Organi­sationen:

Verfügbarmachung und Verbreitung von objektiven Informationen, einschließlich ihrer Quellen, durch öffentliche Bildungsveranstaltungen und schriftliche Information an die Mitglieder und Öffentlichkeit.

§2

Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschafliche Zwecke.

§3 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


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