In Vorbereitung

Wenn Sie schon Rente empfangen und diese auch schon mal versteuern mussten
sollten Sie darauf achten, dass im Rentenbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk
bezüglich der Verfassungsbeschwerde zur Besteuerung von Renten (Az. 2BvR 1066/10)
enthalten ist.
Widrigenfalls legen Sie Einspruch beim Finanzamt ein
mit Hinweis auf diese Verfassungsbeschwerde
um den Anspruch auf Rückzahlung zu sichern.
Beachten Sie, dass dies innerhalb von 4 Wochen
nach Erhalt des Steuerbescheids erfolgen muss

"Würden die Einnahmen der Rentenversicherung nur für die Renten verwendet, hätte die Rentenversicherung 2010 einen Überschuss von über 70 Mrd. Euro erwirtschaftet!"

Wenn die Alten sich nicht untereinander in zielorientierten Organisationen verbünden,
geschieht in der Tat, was geschrieben steht: Jeder stirbt für sich allein.

http://www.rentenbesteuerung-2005.de/

Hintergründe finden Sie unter Das Alterseinkünftegesetz