Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob Steuerzahler tatsäch­lich erst eine zumut­bare Eigen­belastung tragen müssen.

Hierzu sind zwei Verfahren an­hängig (Az.: VI R 32/13 und VI R 33/13). Der Bund der Steuer­zahler empfiehlt, alle Krank­heitskosten in der Einkommen­steu­ererklärung anzugeben, auch wenn die zumutbare Ei­genbelastung nicht überschrit­ten wird. Die Steuerbe­scheide bleiben in diesem Fall automa­tisch offen. Das heißt, entschei­det der BFH zugunsten der Steuerzahler, kann das Finanz­amt die Be­scheide korrigie­ren. Ein Ein­spruch ist dann nicht mehr erforderlich.

Helmut Wiesmeth