Sehr geehrte Damen und Her­ren,

mit der Drucksache 17/11740 unterrichtete die Bundesregie­rung auf 88 Seiten über die gesetzliche Rentenversiche­rung, u.a. insbesondere über die Einnahmen und Ausgaben.

Wir weisen auf folgenden Sachverhalt hin: Auf Seite 16 werden im Diagramm bei den Einnahmen die Bundeszuschüs­se - die als Ausgleich für die versicherungsfremden Leistun­gen stehen - mit 25,25% sepa­rat ausgewiesen. Bei den Aus­gaben werden Sie jedoch die versicherungsfremden Leistun­gen der Rentenversicherung vergeblich suchen. Sie werden nicht separat ausgewiesen, den Rentenausgaben zugeschlagen und wie Renten kommuniziert.

Dies zeigt wie unehrlich und zweckgebunden die Bundesre­gierung informiert.

Ganz offensichtlich soll die finanzielle Situation der DRV anders dargestellt werden als sie wirklich ist. Anders ist es nicht zu verstehen, dass Leis­tungen von 0,08% ausgewie­sen werden, versicherungs­fremde Leistungen von 26,1% und 6,3% jedoch nicht. Deshalb haben wir in der Grafik „Aus­gaben der gesetzlichen Renten­versicherung“ den An­teil an versicherungsfremden Leistun­gen (26,1%) und der Transfer­leistungen der Rentenversiche­rung-West an die Rentenversi­cherung-Ost (6,3%) eingezeich­net. Der Anteil der Rentenaus­gaben geht somit von 89,79% auf 57,4% zurück. Mit dieser Darstellung wäre für jeden Ab­geordneten und Bür­ger ersicht­lich, dass den Steuerzuschüssen von 64,5 Mrd. Euro, versiche­rungsfremde Leistun­gen in Höhe von 81,4 Mrd. Eu­ro ge­genüber stehen. Es wäre auch ersichtlich, dass die Steu­ergel­der an die Rentenversiche­rung keine „Zuschüsse“ darstel­len, sondern nicht ausreichen­de Erstattungsbeträge sind. Die Rentenlüge wäre enttarnt.

Die gleiche nicht transparente Art der Darstellung von Ein­nahmen und Ausgaben der Rentenversicherung finden Sie auch im Rentenversicherungs­bericht 2012 und im Alterssi­cherungsbericht 2012.

Wenn Sie die „Schätzwerte“ der DRV-Bund für die versiche­rungsfremden Leistungen in den Jahren fortschreiben in de­nen diese nicht berechnet wur­den und den Steuerzuschüssen gegenüber stellen, ergibt sich seit 1957 eine Unterdeckung von ca. 700 Mrd. Euro zu Las­ten der DRV-Bund. Noch in kei­nem Jahr haben die Steuerzu­schüsse die versicherungsfrem­den Leistungen ausgeglichen!

Die Bundesregierung bringt versicherungsfremde Leistun­gen in Anwendung obwohl

  • es keine rechtsverbindliche Definition dafür gibt und sie somit der Beliebigkeit unter­liegen.
  • keine exakten Zahlen darüber bei der DRV-Bund existieren und deshalb niemand weiß, wie hoch diese wirklich sind.
  • keine gesetzliche Verpflich­tung der DRV-Bund besteht diese jährlich zu berechnen und somit ihre exakte Erfas­sung verhindert wird.
  • die Zahlenwerte hierzu von der DRV-Bund auf Basis von Modellrechnungen, Struktur­hypothesen, Schätzungen und der Herleitung dem Sinne nach beruhen. Also auf Schät­zen und Raten bestehen.

Dieser Zustand ist ein Skandal und öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Rentenbeiträge dienen durch die Anwendung von versiche­rungsfremden Leistungen zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf und zur Finanzierung allgemei­ner Staatsaufgaben, zum Nach­teil der Versichertengemein­schaft.

Der Gesetzgeber nutzt seine allgemeine Regelungskompe­tenz in der DRV, um mit der Anwendung von versicherungs­fremden Leistungen Mittel zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs zu erzielen und das unter dem Missbrauch des Solidaritätsbegriffs als Recht­fertigung. Das bezeichnen wir als einen gesetzlich legalisier­ten Versicherungsbetrug.

In der Drucksache 17/11740 vom 29.11.2012 unterrichtete die Bundesregierung die gesetzgebenden Körperschaf­ten (Bundestag und Bundesrat) über die gesetzliche Rentenver­sicherung. Unter Kapitel VI Punkt 3. „Die Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leis­tungen durch Steuern“ (Seite 78) beschreibt die Bundesregie­rung völlig konträr zur Hand­habung derselben und stellt u.a. fest:

„Der Gesetzgeber muss zudem für die Kosten der nicht bei­tragsgedeckten Leistungen aus Steuermittel aufkommen.“ Trotzdem kürzt die Bundesre­gierung die Steuerzuschüsse an die DRV im Bundeshaushalt 2013 und im Finanzplan bis 2016 um 4,75 Mrd. Euro, wohl­wissend dass die Steuergelder die versicherungsfremden Leis­tungen (nicht beitragsgedeckte Leistungen) heute schon nicht abdecken. Damit missachtet der Gesetzgeber die Vermö­gensinteressen der Versicher­ten in der gesetzlichen Renten­versicherung in unverantwort­licher Weise. Ein solches Vorge­hen würde in der freien Wirt­schaft den Straftatbestand der Untreue erfüllen.

Die Finanzierung von versiche­rungsfremden Leistungen über Rentenbeitragsgelder ist ord­nungspolitisch falsch. Es ver­letzt den Lastenausgleich aller Bürger, weil Politiker, Beamte, Pensionäre, Selbständige sowie Einkommen von Personen über der Beitragsbemessungsgrenze und aus Vermögen von diesen Lasten freigestellt werden. Die Beitragsfinanzierung allgemei­ner staatlicher Aufgaben ist ar­beitsmarktpolitisch kontrapro­duktiv, da die Arbeitskosten dadurch stärker belastet wer­den. Würden alle Sozialsysteme von den versicherungsfremden Leistungen befreit, könnten die Beiträge in der Größenordnung von 8 Prozentpunkten (!) ge­senkt werden. Ein gigantischer Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland der auch noch sozial gerecht wäre.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages appellieren wir an Sie, nehmen Sie Ihre Verant­wortung als MdB wahr, und setzen Sie sich parteienüber­greifend für die Ausgliederung der versicherungsfremden Leis­tungen aus der Rentenversiche­rung ein. Stoppen Sie damit den Wahnsinn, die öffentlichen Haushalte weiterhin auf Kosten der Solidarversicherungen und ihrer Versicherten (Wähler) zu sanieren.

Sie können morgen nicht sagen Sie hätten heute nichts ge­wusst!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernhard Eicher

Stellvertretender Vorsitzender

Bündnis für Rentenbeitrags­zahler und Rentner e.V.

 

Bernhard Eicher
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