Widerspruch

Im Jahr 2010 ist bei den Renten wieder einmal eine Nullrunde angesagt. Wir empfehlen allen Rentnerinnen und Rentnern dagegen einen Widerspruch einzulegen. Sobald Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger die Mitteilung darüber erhalten haben, haben  Sie einen Monat Zeit dafür. Die Anschrift Ihres Rentenversicherungsträgers finden Sie im Textteil der Mitteilung unter der Rubrik „Ihr Recht.“ Einen Mustertext für einen Widerspruch finden Sie in nachfolgenden Ablauf. Bitte vergessen Sie bei Verwendung dieses Vordrucks nicht, Absender, Datum, Versicherungsnummer und gegebenenfalls das Datum des Bescheids zu ergänzen.

Ablauf des Widerspruches

Klageschrift

Inzwischen bekommen die Versicherten, die einen Widerspruch gegen die Nichtanpassung der Rente zum 01.07.2010 eingelegt haben, von der Deutschen Rentenversicherung einen Widerspruchsbescheid. Der Wunsch nach einer nachträglichen Rentenanpassung wird erwartungsgemäß abgelehnt. Gegen diesen Widerspruchsbescheid ist eine Klage beim örtlich zuständigen Sozialgericht möglich, die Klage muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids an das Sozialgericht geschickt werden. Ein Mustertext kann herunter geladen werden. Bitte vergessen Sie bei Verwendung dieses Vordrucks nicht, Absender, Datum, Versicherungsnummer und das Datum des Widerspruchsbescheid zu ergänzen.

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