Am 31. Oktober endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung.
Auch Rentnerinnen und Rentner sind einer Steuererklärung 2021 verpflichtet,

Eine Rentnerin und ein Rentner ist zur Abgabe verpflichtet, wenn er mit seinem Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete.

Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente gehört zu den steuerpflichtigen Einkünften eines Rentners. Das heißt:

Wer eine gesetzliche Rente von monatlich 1.500 Euro erhält, muss nicht die ganze jährliche Summe von 18.000 Euro versteuern.

Wie hoch die steuerpflichtige Rente tatsächlich ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem der Arbeitnehmer in Rente gegangen ist. Der Besteuerungsanteil beträgt für alle Rentner des Jahres 2004 und für diejenigen, die im Jahre 2005 neu in Rente gingen, unabhängig vom Alter 50 % des Rentenbetrages. Wer im Jahre 2006 in Rente ging, musste 52 % des Rentenbetrages versteuern. Bei Renteneintritt im Jahre 2020 beträgt der Besteuerungsanteil 80 %, bei Renteneintritt im Jahre 2021 sind es 81 %.

Informieren Sie sich bei der BFA unter: Besteuerung der Rente