Nach Medienberichten plant die Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Unter gleichbleibenden Bedingungen bliebe der Beitragssatz zwar wie bisher bis 2026 konstant bei 18,6 Prozent, würde danach aber schneller steigen. Der zusätzliche Bundeszuschuss dient der Abgeltung sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen. Diese Leistungen erbringt die Rentenversicherung für den Bund, ohne hierfür Beiträge zu erhalten, z. B. für die Mütterrente und den Grundrentenzuschlag.

Zur Meldung der Deutschen Rentenversicherung

Kommentar der ADG: Die nicht beitragsgedeckten Leistungen heißen bei uns "Versicherungsfremde Leistungen". Die Informationen dazu werden jährlich an Hand der Informationen aus der Rentenversicherung Bund aktualisiert.-