Bei diversen (Siemens-) Rentnern wurde im Frühjahr 2023 die Firmenrente wieder erhöht. Die Pensionsanpassung erfolgt normalerweise alle drei Jahre.
Überprüft man die Abrechnungsdaten, so findet man bei den Krankenkassenbeiträgen keinen prozentualen Bezug vom KV-Beitragssatz von 14,6% und dem Zusatzbeitragssatz von 1,5% (SBK) zu den tatsächlich abgezogenen Beiträgen.


Bis 2003 wurde bei Betriebsrenten der halbe Beitragssatz berechnet, ab 2004 der volle Beitragssatz. Seit 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag. Bei Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, wird vom Rest der volle Beitragssatz abgezogen. Der Freibetrag für 2023 beträgt 169,75 Euro und ändert sich jährlich.

Beispiel:

 

Betriebsrente

  800,00 Euro

Freibetrag KV

   

- 169,75 Euro

krankenversicherungspflichtiger Beitrag

   

630,25 Euro

Berechnung    

Betriebsrente brutto

 

800,00 Euro

Beitrag KV

14,6% von 630,25

- 92,02 Euro

Zusatzbeitrag KV (z.B. SBK)

1,5% von 630,25

- 9,45 Euro

Beitrag PV m. Kinder

3,4% von 800,00

- 27,20 Euro

Betriebsrente netto

 

671,33 Euro