Bei diversen (Siemens-) Rentnern wurde im Frühjahr 2023 die Firmenrente wieder erhöht. Die Pensionsanpassung erfolgt normalerweise alle drei Jahre.
Überprüft man die Abrechnungsdaten, so findet man bei den Krankenkassenbeiträgen keinen prozentualen Bezug vom KV-Beitragssatz von 14,6% und dem Zusatzbeitragssatz von 1,5% (SBK) zu den tatsächlich abgezogenen Beiträgen.
Bis 2003 wurde bei Betriebsrenten der halbe Beitragssatz berechnet, ab 2004 der volle Beitragssatz. Seit 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag. Bei Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, wird vom Rest der volle Beitragssatz abgezogen. Der Freibetrag für 2023 beträgt 169,75 Euro und ändert sich jährlich.
Beispiel:
Betriebsrente |
800,00 Euro | |
Freibetrag KV |
- 169,75 Euro |
|
krankenversicherungspflichtiger Beitrag |
630,25 Euro |
|
Berechnung | ||
Betriebsrente brutto |
800,00 Euro |
|
Beitrag KV |
14,6% von 630,25 |
- 92,02 Euro |
Zusatzbeitrag KV (z.B. SBK) |
1,5% von 630,25 |
- 9,45 Euro |
Beitrag PV m. Kinder |
3,4% von 800,00 |
- 27,20 Euro |
Betriebsrente netto |
671,33 Euro |