Artikel im Merkur Nr. 29 vom 4. Febr. 2019 unter "Pressestimmen"

Das ist wie unten dargelegt unzutreffend.
Im Rahmen der geltenden Presserechtsprechung fordere ich Sie auf, dies an gleicher Stelle zu korrigieren.

Richtig ist:

  • die Renten in Deutschland sind im Durchschnitt nur halb so hoch sind wie in Österreich (bei in etwa gleichen Einzahlungen) [1] …….
  • …..weil der deutsche Staat die Rentenkassen wie überhaupt alle sozialen Sicherungssysteme zur verdeckten Besteuerung verwendet. (2]

Und das unter Mitwirkung von Politikern, Richtern und sonstigen Beamten, die durch ein „Zweiklassensystem“ privilegiert sind und von Rentenkürzungen nicht betroffen sind.

  • Bei der aktuellen Anpassung der DDR-Renten in 2017 hatte Frau Nahles gefordert, dass die Kosten dafür der Bund zu 100% übernehmen soll.
    W.Schäuble hat eine „Kompromiss“ durchgesetzt: Die gesetzlichen Rentenversicherung zahlt erst mal alles und ab 2022 ersetzt der Bund die Hälfte.
  • Dieses Modell „Die gesetzlichen Rentenversicherung streckt vor und der Bund zahlt teilweise später als sog. Zuschuss zurück“ ist eine seit vielen Jahren geübte Praxis.

Es wurde bei den Renten für die DDR-Rentner, bei den Renten der Russland-Deutschen (um nur zwei dicke Brocken zu nennen), aber auch bei vielen anderen Themen so praktiziert.

Seriöse Errechnungen kommen  kumuliert auf ein Defizit von 750 Milliarden Euro bei der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Und das erfolgt dann im Rahmen sogenannter „Zuschüsse zur Rentenversicherung“. Richtig und ohne Schummelei müsste man sagen: der Bund hat sich von der gesetzlichen Rentenversicherung Geld geliehen und es handelt sich um eine Rückzahlung
  • Ich habe bei der Dt. Rentenversicherung nachgefragt, wie hoch nach deren Statistiken die hieraus resultierende Unterdeckung (kumuliert) ist und ob der Schuldensaldo – wie es angemessen wäre– verzinst werden würde [der Fiskus kassiert für Steuerschulden bekanntlich 6% p.a.).

Die schriftliche Antwort kann ich Ihnen gerne bei Anforderung vorlegen: es gibt keine Errechnungen hierzu. Das soll man glauben, wo es sonst von der Dt. Rentenversicherung Statistiken „für Alles“ gibt?  

Die Begründung sei: es gibt keine offizielle Definition von „Versicherungsfremden Leistungen".

Bei Recherchen habe ich festgestellt, dass es sehr wohl eine Definition der versicherungsfremden Leistungen gibt, und zwar z.B. vom VDR Anfang 1997 in seiner Broschüre „Fakten und Argumente, Heft 5, Versicherungsfremde Leistungen – sachgerecht finanzieren“.

Und angemessene Zinsen zahlt der Schuldner auch nicht.

Es handelt sich hier um ein zig-Milliarden hoher Transfer zu Lasten des Kollektivs der Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung und zu Gunsten von Parlamentariern, Beamten und Freiberuflich Tätigen.

Ohne diese Schummelei ständen die Rentner ganz anders da!

Gerne sende ich Ihnen weitere Informationen auf Wunsch zu.

  • Ähnliche ist es übrigens bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Z.B. die Kosten für Flüchtlinge  werden von den Kassen (=Beiträge der Versicherten) bezahlt, die Bundesregierung ersetzt rd. 50%. Parlamentariern, Beamten und Freiberuflich Tätige beteiligen sich nur zur Hälfte

Mit freundlichem Gruß

Heiner Schütz
Germering

[1] Sendung „aus der Anstalt” im ZDF vom 4.4.2017 ab Minute 48:48

[2] Aussage vom Wirtschaftsweisen Prof. Peter Bofinger, er hat Mitte 2011 in einem Interview u. a. die versicherungsfremden Leistungen angesprochen: