Der Münchner Merkur schrieb am 27.12.2022:

Ruf nach großer Rentenreform;

 "Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hält die abschlagsfreie Rente mit 63 für „falsch“, sagte die Ökonomin mit Blick auf die Rentenkassen und den angespannten Arbeitsmarkt."

ZITAT:

Die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hat sich für einen grundlegenden Renten-Umbau ausgesprochen. „Wir können uns das Rentensystem nicht mehr lange leisten“, sagte Schnitzer

...

... die Wirtschaftsweise für eine rasche Erhöhung der Rentensätze. Auf diese Weise könnte auch die Generation der Babyboomer einen Beitrag leisten, „die in wenigen Jahren in Rente gehen, aber zu wenig Kinder bekommen haben, um diese Renten zu finanzieren“.

Leserbrief von Manfred Schmidtlein Taufkirchen

Was wir brauchen, ist eine große Rentenreform, bei der alle Bürger, auch Selbständige und Beamte, in ein Rentensystem eigebunden werden und endlich der Gleichheitsgrundsatz verwirklicht wird. Das in Europa einmalige Zwei-Klassensystem, mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten, wird damit abgeschafft. Finanziert wird das Rentensystem durch eine Beitragspflicht von allen sieben Einkommensarten, auch aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben, mindestens aber stark angehoben. Jeder bekommt eine Mindestrente, deren Höhe vor Altersarmut schützt. Eine Höchstrente dämpft vor zu hohe Ausgaben.

Die Aussage von Frau Schnitzer, dass der Bund die Rentenkasse pro Jahr mit 110 Milliarden Euro stützen müsse, entspricht nicht den offiziellen Zahlen der DRV und den Tatsachen. Die Einnahmen der allgemeinen Deutsche Rentenversicherung setzten sich 2021 aus Beiträgen von 262,1 Milliarden Euro und einem Bundeszuschuss von 78,9 Milliarden Euro zusammen. Bundeszuschuss ist ein irreführender Begriff, es handelt sich hier nicht um einen Zuschuss, sondern um Ausgleichszahlungen für gesamtgesellschaftliche Leistungen, welche vom Bund per Gesetz verordnet wurden, wie Kindergeld für Geburten vor 1992, Mutterschutzfristen, West-Ost-Transfer oder Höherwertung der Ost-Entgelte. Diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen sind unumstritten, müssen aber aus Steuermitteln beglichen werden, da für sie keine Rentenbeiträge geleistet wurden. Diese nicht beitragsgedeckten Leistung sind nach DRV 39,7% der Rentenausgaben und betrugen 2021 rund 117,5 Milliarden Euro Da der Bundeszuschuss nur 78,9 Milliarden Euro beträgt, fehlen 38,6 Milliarden Euro in der Rentenkasse und kommen bei den Rentnern nicht an.

Manfred Schmidtlein