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Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.,
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Ältere ADG-Foren sind zum Herunterladen im Forum Archiv zu finden.„Heute jung, morgen arm, wovon im Alter leben“?
Im Fernsehbericht des BR kam u.a. auch Herr Professor Werding von der Ruhr-Universität Bochum zu Wort. Er äußerte sich zum Thema versicherungsfremde Leistungen sinngemäß, dass der Bundeszuschuss in Höhe von 80 Milliarden Euro bei Weitem ausreicht, um diese abzudecken. Bereits im Fernsehbericht hatte ich Gelegenheit, diese Aussage als nicht richtig auch zu begründen. Herr Gerber vom Vorstand der ADG hat Herrn Professor Werding angeschrieben mit der Bitte, uns seine Quellen zu diesem Thema offenzulegen. Die Antwort von Herrn Professor Werding und unsere Reaktion darauf sind im folgenden
Schreiben des Herrn Professor Werding zu versicherungsfremden Leistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
besten Dank für das Schreiben von Herrn Gerber, in dem auf die Sendung "Heute jung, morgen arm" des BR vom 17.03. d.J. Bezug genommen wurde.
Sehr geehrter Herr Professor Werding,
vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Schreiben unseres Herrn Gerber.
In Abstimmung innerhalb der ADG nehmen wir dazu wie folgt Stellung. Um Ihre Ausführungen auch unseren Mitgliedern und Freunden zugänglich zu machen, werden wir diesen Schriftverkehr in unserem ADG-Forum und im Internet veröffentlichen.
Liebe Freunde der ADG,
„Ein paar Euro mehr.“ So der Titel eines Berichts in der SZ vom 27. Oktober 2014. Die Information soll uns schon einmal darauf einstimmen, dass auch im kommenden Jahr die Erhöhung der Renten weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben wird. Da aber angeblich zu viel Geld in der Rentenkasse ist, kürzt der Finanzminister in den beiden kommenden Jahren den Bundeszuschuss um jeweils mehrere Milliarden Euro, obwohl er sicher weiß, dass dieser vorher schon bei Weitem nicht ausreichte, die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Mit der Erhöhung der ungedeckten versicherungsfremden Leistungen entlastet er praktisch Politiker, höhere Beamte und Richter zusätzlich auf ihrer Ausgabenseite.
Außerdem sollen mit einer Beitragssenkung Unternehmer um einige Milliarden Euro entlastet werden, für den einzelnen Beitragszahler ist dagegen die Entlastung minimal, da mit der geringeren Rentenanpassung auch die erworbenen Rentenansprüche entsprechend entwertet werden.
Um diese Abflüsse aus der Rentenkasse langfristig abzusichern, wird wieder einmal an der Rentenformel manipuliert. Das für die Erhöhung der Renten berücksichtigte Einkommen der Beschäftigten wird ergänzt durch die Entgelte an 300.000 Menschen mit Behinderung, die z.B. in Werkstätten arbeiten, an mehr als 30.000 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken sowie knapp 80.000 meist junge Leute, die z.B. ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Das sind fast alle ausschließlich Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Das mindert das maßgebliche Einkommen erheblich und man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass Arbeitnehmer und Rentner im kommenden Jahr eine Anpassung der Rentenansprüche bzw. der Renten, wenn überhaupt, nur geringfügig über der Nulllinie bekommen werden.
Wie maßgebende Leute dann wieder betonen werden, „ist das alles gesetzlich geregelt, da kann man nichts machen.“ Oder anders formuliert, politisch gestaltet und politisch gewollt, wie alle Schweinereien im Rentenrecht seit 1977. Da nützt es auch nichts, dass die verschiedenen Verbände pflichtschuldig Alarm schlagen (SZ am 05. November 2014). Es wird, wie immer, ein blinder Alarm bleiben, denn deren Führungskräfte sind ja nicht betroffen.
Otto W. Teufel
Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob Steuerzahler tatsächlich erst eine zumutbare Eigenbelastung tragen müssen.
Hierzu sind zwei Verfahren anhängig (Az.: VI R 32/13 und VI R 33/13). Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, alle Krankheitskosten in der Einkommensteuererklärung anzugeben, auch wenn die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten wird. Die Steuerbescheide bleiben in diesem Fall automatisch offen. Das heißt, entscheidet der BFH zugunsten der Steuerzahler, kann das Finanzamt die Bescheide korrigieren. Ein Einspruch ist dann nicht mehr erforderlich.
Helmut Wiesmeth
Die ADG hat sich entschlossen, erneut an der Messe „Die66”, Deutschlands größter 50plus Messe, zu beteiligen. Die Messe findet wieder im MOC München, Lilienthalallee 40, 80939 München, statt. In vier Hallen werden sich voraussichtlich 450 Aussteller in 15 Themenbereichen präsentieren. Ca. 200 Expertengespräche, Workshops und Diskussionen sowie 100 Bühnenshows, teils mit Prominenten, runden das Informationsangebot ab. Der Stand der ADG wird sich voraussichtlich in der Halle 4 befinden. Näheres erfahren Sie rechtzeitig auf der Homepage der ADG www.adg-ev.de oder in einem weiteren ADG-Forum.
Helmut Wiesmeth