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Am 9. November 2015 schrieb die Sprecherin von „Mehr Demokratie“ an die Mitglieder, so auch an die ADG:

Sehr geehrter Herr Hein,

wir haben Grund zum Feiern! Vor 20 Jahren, am 1. November 1995, trat in Bayern die Volksgesetzgebung auf kommunaler Ebene in Kraft. Zuvor hatte das bayerische Volk in einer bis dahin ein­maligen Aktion für die Einführung des Bürgerentscheides gestimmt. Es war der erste erfolgreiche Volksentscheid in Bayern und zusätzlich die erste „Volksabstimmung über die Volksabstimmung“. Seitdem haben sich die Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern etabliert und sind aus der politischen Landschaft nicht mehr wegzudenken – entgegen allen früheren Bedenken!

Denn die Einführung war ein Kraftakt ohnegleichen. Es bedurfte jahrelanger Vorbereitung und musste gegen den Widerstand der CSU durch­gesetzt werden. Doch der Erfolg gab uns Recht: In den letzten 20 Jahren kam es zu mehr als 2000 Bürgerbegehren und 1500 Bürgerentscheiden. Damit liegt Bayern im bundesweiten Vergleich an der Spitze. Doch es ist nicht alles Gold was glänzt, denn auch in Bayern gibt es Reformbedarf. Dies betrifft die Bindungswirkung eines erfolgreichen Bürgerentscheids, die Beratung der Vewaltung in formellen Fragen oder das Quorum beim Bürger­entscheid.

Außerdem besteht durch die Freihhandelsabkommen CETA und TTIP die Gefahr weitreichender ­Auswirkungen bis auf die kommunale Ebene. Daher wird auch dieses Thema uns weiterhin beschäftigen.

Wir haben uns also eine Feier verdient, aber wir dürfen uns auf dem Erfolg nicht ausruhen!

20 Jahre Bürgerentscheid: Wir wollen mehr!

Vor 20 Jahren wurde Bayern zum Musterland der direkten Demokratie und zum Vorbild für andere Bundesländer. Seitdem hat sich viel getan. Der Bürgerentscheid gehört mittlerweile zum kommunalpolitischen Alltag. Die ehemals geschürten Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet: es kam weder zu einer „Vorherrschaft der Berufsquerulanten“ noch zu einer grundsätzlichen Blockade von Wirtschaftsprojekten. Ganz im Gegenteil. Selbst bei gescheiterten Bürgerentscheiden lassen sich positive Auswirkungen auf die Gemeinden und die Politik vor Ort erkennen.

Nähere Informationen zum Jubiläum hier:
20 Jahre Bürgerentscheid in Bayern extlink

Veranstaltung: STOP TTIP

Neben dem Jubiläum zum Bürgerentscheid steht auch weiterhin der Kampf gegen TTIP im Mittelpunkt. Am 5. Oktober 2015 hatte Mehr Demokratie gemeinsam mit dem Bündnis STOP-TTIP München zu einem Streitgespräch zwischen dem Minister­präsidenten a.D. Günther Beckstein und unserem geschäftsführenden Vorstand Roman Huber eingeladen. Diskutiert wurde über Vor- und Nachteile der Freihandelsabkommen und die Einschnitte der Demokratie. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle auch bei allen Aktiven, die uns bei der gelungenen Veranstaltung unterstützt haben.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
MEHR-DEMOKTRATIE Bayern extlink

Demo in Berlin Ein riesiger Erfolg war auch die Demonstration „TTIP und CETA stoppen! Für einen gerechten Welthandel!“ am 10. Oktober 2015 in Berlin. Die Veranstalter sprachen von bis zu 250.000 Teilnehmern. Und auch Mehr Demokratie Bayern war mit einem eigenen Bus angereist. Bei stahlendem Wetter und in fröhlicher Atmosphäre trugen wir unseren Protest auf die Sraße. Es war die größte Demonstration der letzten zehn Jahre. Ein Zeichen, das sowohl in Berlin als auch in Brüssel angekommen sein dürfte.

Weiteres zur Demonstration hier:
Großdemo gegen TTIP und CETA extlink

Neues Büro Freudig dürfen wir Ihnen zudem mitteilen, dass wir wieder über ein Landesbüro in München verfügen. Dieses befindet sich in der Schwanthalerstraße 120. Telefonisch sind wir dort unter der 089-4622-4205 zu erreichen. Vielleicht dürfen wir den ein oder anderen alsbald persönlich vor Ort begrüßen.

Jedes Mitglied stärkt unsere politische Kraft.
Je mehr wir sind, desto eher werden wir gehört und umso mehr können wir erreichen.
Werden Sie Mitglied extlink

Es grüßt Sie ganz herzlich
Susanne Socher
Mehr Demokratie – Bayern
Sprecherin des Landesvorstandes

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Im Forum Juli 2015 berichteten wir über die Anpassungsmodalitäten bei den Betriebsrenten der Firma Siemens. Heute haben wir noch einen Nachtrag:

Wenn Ihre Betriebsrentenvereinbarung mit Siemens einen Passus enthält, demzufolge nach Ihrem Ableben ein Teil der Betriebsrente an den Ehepartner weitergezahlt wird, sollten Sie diesem (Begünstigten) unbedingt eine Vollmacht erteilen. Als Beispiel sei hier das von PSG der Siemens AG angebotene Formular aufgeführt. Eine solche Vollmacht erscheint sinnvoll, weil die Erfahrungen zeigen, dass damit Zweifel am Anspruch des/der Hinterbliebenen schnell beseitigt werden können.

Das Formular und weitere Formulare dazu finden Sie im Internet bei Pension Services Germany extlink

Informationen über Bevollmächtigte und notwen­dige Informationen finden Sie hier:

Allgemeine Hinweise für Betreuer / Bevollmächtigte/ extlinkapp acrobat

F.-W. Meißner

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In seiner 137. Sitzung, am Freitag den 13.11.2015, hat der Bundestag in zweiter und dritter Beratung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der ­pflegerischen Versorgung und zur Änderung wei­terer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) verabschiedet.

In den Drucksachen des Bundestages sind der Gesetzesentwurf 18/5926 extlinkapp acrobatsowie die Stellung­nahmen des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung 18/6182extlinkapp acrobatund 18/6410extlinkapp acrobatnachzulesen.

Geplante Änderungen ab 2017:

§ 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den nachfolgenden sechs Bereichen (Module):

1. Mobilität
(z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
(z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)

4. Selbstversorgung
(z.B. Körperpflege, Ernährung etc. – hierunter wurde bisher die „Grundpflege“ verstanden)

5. Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer ­Kontakte
(z.B. Gestaltung des Tagesablaufes)

Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können.

Bei der Festlegung des Pflegegrades fließen die zuvor genannten Module in unterschiedlicher Wertigkeit bzw. Prozentsätzen ein.

Forum 2015 12 Bild 1

 

 

 

 

 

 


§ 15 SGB XI – Pflegegrad
Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

Pflegegrad 1:
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2:
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3:
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4:
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5:
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeitsstörungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.

Die Feststellung des Vorliegens von Pflege­bedürftigkeit oder einer erheblich eingeschränkten ­Alltagskompetenz nach der in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung erfolgt jeweils auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechts. Der Erwerb einer Anspruchsberechtigung auf Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich ebenfalls nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Recht.

Veränderungen bei vollstationärer Pflege
Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II werden bei der vollstationären Pflege die Pflegestufen 0 bis 3 und Härtefall in fünf Pflegegrade umgewandelt und die Pflegesätze neu festgelegt. Start ab 01.01.2017.

Die geänderten Zuschüsse bei Unterbringung im Pflegeheim in Euro pro Monat

 Forum 2015 12 Bild 2

 

 

 

 

 

 

Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird per Gesetz automatisch in das neue ­System übergeleitet. Niemand muss einen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. So wird für die Betroffenen unnötiger zusätzlicher Aufwand vermieden.

Dabei gilt: Alle, die bereits Leistungen von der ­Pflegeversicherung erhalten, erhalten diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang, die allermeisten erhalten sogar deutlich mehr.

Was kostet die Reform den Beitragszahler der gesetzlichen Pflegeversicherung: Schon Anfang des Jahres 2015 sind zahlreiche Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Der Beitrag stieg um 0,3 Prozent auf 2,35 Prozent und für ­Kinderlose auf 2,6 Prozent.

Für 2017 ist eine weitere Steigerung um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent geplant, Kinderlose zahlen dann 2,8 Prozent.

 
Berlin, Freitag, den 13. November 2015

Lutz Schowalter

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Offensichtlich fehlt manchen Rentenberatungs­stellen die Information, dass mit der Erhöhung der Kindererziehungszeiten durch die Mütterrente die Rentenanwartschaft von mindestens 60 Beitragsmonaten durch freiwillige Beiträge einfacher zu erreichen ist.

Seit Jahren findet in den Medien eine regelrechte Hetzjagd gegen „Die Alten“ statt, ohne dass die Politik gegen diese Verrohung der Sitten vorgeht. Das kann auch durch keinerlei Dialekt der unterschiedlichen Skandale schöngeredet werden.

Hier einige Beispiele:

Spiegel: „Wie die Alten die Jungen ausplündern“

Focus: „Die Jungen werden verschaukelt“

Die Welt: „Rentner – leben auf Kosten anderer“

Focus: „Ran an die Rente“

Die Welt: „Ran an das Geld der Rentner“

Bild: „Halbes Wahlrecht für Rentner“

Bild: „Alte gebt den Löffel ab“

Stern: „Die Alten haben zu wählen – Verzicht oder Krieg“

SZ: „Wie das Böse ist der Rentner immer und ­überall, entsorgt das Alter, shreddert die Rentner“

3-Sat: „Die gierigen Alten“

FAZ: „Nie zuvor haben die Älteren ihre Nachkommen so schamlos ausgenommen“

Aber auch Bücher verkaufen sich gut mit Titeln wie „Die gierige Generation – die Alten wollen nicht teilen“ oder „Die schamlose Generation“ geschrieben vom ARD-Edelpensionär Sven Kuntze.

Wie weit der Diskriminierung und Intoleranz schon seit Jahren die Tore geöffnet werden zeigt sich darin, dass sich selbst ein ehemaliger Bundespräsident und Bundesverfassungsrichter (Herzog) nicht scheut einen Generationenkrieg zu befeuern, in dem er die Jungen vor den „plündernden Rentnerdemokraten“ warnt. Herzog selbst bezieht seit 16 Jahren eine Luxuspension aus Steuergeldern von über 20.000 Euro pro Monat – die durchschnitt­liche Rente liegt bei ca. 850 Euro pro Monat.

BRR-Vorstand

* DUDEN: heftige, herabsetzende Kritik

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Die Mitgliederversammlung 2015 der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG) wurde traditionsgemäß mit einem Vortrag eröffnet. Der Mit­begründer der ADG, Dr. Horst Morgan, referierte im vollbesetzten Kulturhaus Ramersdorf/Neuperlach über das Thema „Das Alterseinkünftegesetz – ­SteuerUNgerechtigkeit für Jung und Alt“.

Im Jahresrückblick der ADG konnte wieder eine stabile Finanzlage bestätigt werden, obwohl mit der Neuausrichtung des CI der ADG viele Publikationen und der Internetauftritt der ADG überarbeitet werden mussten.
Die ADG war im April 2015 wieder auf der Messe „Die 66“ vertreten.

Zusammen mit den Kooperationspartnern Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR), Betriebsrentner e.V. (BRV) und Büro gegen Altersdiskriminierung sowie den Organisationen Mehr Demokratie, Deutsche Rentner Union, Arbeit­nehmer und Rentner Union (ARU) und der Rentnergewerkschaft rief die ADG zu einer Demo gegen Ungerechtigkeiten in unseren Sozialsystemen, für eine solidarische Bürgerversicherung, gegen ein Zwei-Klassensystem und gegen die immer stärker werdende Altersarmut auf. Die Teilnehmer dieses breiten Bündnisses wurden durch die Präsenz der Bundestagsabgeordneten Eva Bulling-Schröter und Klaus Ernst unterstützt.

Auf zahlreichen Veranstaltungen und Seminaren konnte die ADG ihre Arbeit einem breiten Publikum nahe bringen. Insgesamt ist erneut ein erfolgreiches Jahr zu verzeichnen.

Als künftige Schwerpunktthemen der ADG for­mulierten der Vorsitzende Hendrik Hein und der stellvertretende Vorsitzende Diethard Linck weiterhin die Renten- und Gesundheitspolitik sowie den Ausbau des Marketings und der Öffentlichkeits­arbeit. 

Der Vorstand

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