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Nach dem Gesetz zur Verbesse­rung der betrieblichen Alters­versorgung (§ 16 Absatz 1 und 2) muss eine Firmenpension spätestens nach jeweils drei Jahren mindestens in Höhe der Teuerungsrate angepasst wer­den. Dieser Zeitraum ist für vie­le ehemalige SAG-Mitarbeiter inzwischen abgelaufen. Da die­se Anpassung zum 01.April aus­geblieben ist, sollte sich jeder der Betroffenen, ähnlich wie vor drei Jahren schon, schrift­lich an die für ihn zuständige Abteilung bei der SAG wenden.

Otto W. Teufel

 

„Heute jung, morgen arm, wovon im Alter leben“?

Im Fernsehbericht des BR kam u.a. auch Herr Professor Wer­ding von der Ruhr-Universität Bochum zu Wort. Er äußerte sich zum Thema versicherungs­fremde Leistungen sinngemäß, dass der Bundeszuschuss in Hö­he von 80 Milliarden Euro bei Weitem ausreicht, um diese ab­zudecken. Bereits im Fernseh­bericht hatte ich Gelegenheit, diese Aussage als nicht richtig auch zu begründen. Herr Ger­ber vom Vorstand der ADG hat Herrn Professor Werding ange­schrieben mit der Bitte, uns sei­ne Quellen zu diesem Thema offenzulegen. Die Antwort von Herrn Professor Werding und unsere Reaktion darauf sind im folgenden

Schreiben des Herrn Professor Werding zu versicherungsfremden Leistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

besten Dank für das Schreiben von Herrn Gerber, in dem auf die Sendung "Heute jung, mor­gen arm" des BR vom 17.03. d.J. Bezug genommen wurde.

Sehr geehrter Herr Professor Werding,

vielen Dank für Ihre Ausfüh­rungen zum Schreiben unseres Herrn Gerber.

In Abstimmung innerhalb der ADG nehmen wir dazu wie folgt Stellung. Um Ihre Ausfüh­rungen auch unseren Mitglie­dern und Freunden zugänglich zu machen, werden wir diesen Schriftverkehr in unserem ADG-Forum und im Internet ver­öffentlichen.

Liebe Freunde der ADG,

„Ein paar Euro mehr.“ So der Titel eines Berichts in der SZ vom 27. Oktober 2014. Die Information soll uns schon einmal darauf einstimmen, dass auch im kommenden Jahr die Erhöhung der Renten weit hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleiben wird. Da aber angeblich zu viel Geld in der Ren­tenkasse ist, kürzt der Finanzminister in den beiden kommen­den Jahren den Bundeszuschuss um jeweils mehrere Milliarden Euro, obwohl er sicher weiß, dass dieser vorher schon bei Wei­tem nicht ausreichte, die versicherungsfremden Leistungen zu finanzieren. Mit der Erhöhung der ungedeckten versicherungs­fremden Leistungen entlastet er praktisch Politiker, höhere Beamte und Richter zusätzlich auf ihrer Ausgabenseite.

Außerdem sollen mit einer Beitragssenkung Unternehmer um einige Milliarden Euro entlastet werden, für den einzelnen Bei­tragszahler ist dagegen die Entlastung minimal, da mit der ge­ringeren Rentenanpassung auch die erworbenen Rentenan­sprüche entsprechend entwertet werden.

Um diese Abflüsse aus der Rentenkasse langfristig abzusichern, wird wieder einmal an der Rentenformel manipuliert. Das für die Erhöhung der Renten berücksichtigte Einkommen der Be­schäftigten wird ergänzt durch die Entgelte an 300.000 Men­schen mit Behinderung, die z.B. in Werkstätten arbeiten, an mehr als 30.000 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken sowie knapp 80.000 meist junge Leute, die z.B. ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundes­freiwilligendienst leisten. Das sind fast alle ausschließlich Be­schäftigte im Niedriglohnbereich. Das mindert das maßgebli­che Einkommen erheblich und man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass Arbeitnehmer und Rentner im kommen­den Jahr eine Anpassung der Rentenansprüche bzw. der Ren­ten, wenn überhaupt, nur geringfügig über der Nulllinie be­kommen werden.

Wie maßgebende Leute dann wieder betonen werden, „ist das alles gesetzlich geregelt, da kann man nichts machen.“ Oder anders formuliert, politisch gestaltet und politisch gewollt, wie alle Schweinereien im Rentenrecht seit 1977. Da nützt es auch nichts, dass die verschiedenen Verbände pflichtschuldig Alarm schlagen (SZ am 05. November 2014). Es wird, wie immer, ein blinder Alarm bleiben, denn deren Führungskräfte sind ja nicht betroffen.

Otto W. Teufel

Der Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob Steuerzahler tatsäch­lich erst eine zumut­bare Eigen­belastung tragen müssen.

Hierzu sind zwei Verfahren an­hängig (Az.: VI R 32/13 und VI R 33/13). Der Bund der Steuer­zahler empfiehlt, alle Krank­heitskosten in der Einkommen­steu­ererklärung anzugeben, auch wenn die zumutbare Ei­genbelastung nicht überschrit­ten wird. Die Steuerbe­scheide bleiben in diesem Fall automa­tisch offen. Das heißt, entschei­det der BFH zugunsten der Steuerzahler, kann das Finanz­amt die Be­scheide korrigie­ren. Ein Ein­spruch ist dann nicht mehr erforderlich.

Helmut Wiesmeth