Eine Informationsschrift zur Rentenpolitik. (November 2016)

Zusammenfassung

Dieser Beitrag versucht, die schwierige Thematik zu durchleuchten, wie Politiker und Beamte zusammen mit den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung in ein gemeinsames System der Altersversorgung einbezogen werden können.

Immer wieder werden von den Politikern auf dem Gebiet der Sozialversicherung Entscheidungen getroffen, deren Folgen nur von der Gesetzlichen Rentenversicherung und nicht von der Allgemeinheit getragen werden.

Diskutiert man mit Politikern über die Rentenversicherung und stellt dabei die Forderung, Politiker und Beamte in ein System der gemeinsamen Altersversorgung einzubeziehen, so wird man sofort mit dem Hinweis abgeblockt, dass die Versorgung der Beamten durch das Grundgesetz Artikel 33 (5) den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums abgesichert und unantastbar sei.

Aussage von Ulrike Mascher: „Unter den Abgeordneten in Bonn herrscht die überwältigende Meinung, dass das ganze Grundgesetz leichter geändert werden kann als der Artikel 33, welcher das Recht des öffentlichen Dienstes regelt.“

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