Altersversorgung
Die ADG informiert:
Sie finden hier Publikationen zu den Themen wie:
- Gesetzliche Rentenversicherung,
- Hinterbliebenenrente
- Rentensteuer (Nachgelagerte Besteuerung)
- Versicherungsfremde Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- usw.
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Die ADG informiert
E004-2301
Sonderlast „Versicherungsfremde Leistungen“
Nicht durch Bundeszuschuss gedeckte Fremdleistungen:
Versicherungsfremde Leistungen | Bundeszuschuss | Unterdeckung |
|
117,5 Mrd. | – 78,9 Mrd. | = | – 38,6 Mrd. |
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Die ADG informiert
E066-2301
Die Grafik zeigt, dass ein großer Teil der Rentenbeiträge zweckentfremdet wird, da die beitragslosen Versicherungsfremden Leistungen (VfL) durch den Bundeszuschuss nicht ausreichend ausgeglichen werden.
Allgemeine Rentenversicherung 2021
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Die ADG informiert
E026 2210
Gegenüberstellung der Versicherungsfremden Leistungen und dem Bundeszuschuss zur Finanzierung der Leistungen:
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E064 2209
Informationen für Rentner, die evtl. eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen
Stand 01.10.2022
1. Generelle Informationen zur Steuererklärung für Rentner
Auch Rentner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden nach den gleichen Gesetzen besteuert, wie alle anderen Steuerzahler auch.
Beziehen Sie oder Ihr Ehepartner eine Rente, regelt § 25 Abs. 3 EStG i.V.m. § 56 EStDV, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese Vorschriften betreffen Sie auch, wenn Sie neben der Rente eventuell noch weitere Einkünfte haben (siehe Punkt 2.).
Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf alle Einkommen erhoben, die über dem Grundfreibetrag liegen (2022: 10.347 Euro; Ehepaare 20.694 Euro).
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E025 2209
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).