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E025 2407

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind die versicherungsfremden Leistungen aus Bundesmitteln zu finanzieren. 
Die Entwicklung der Rentenausgaben und der seit 1957 aufgelaufenen nicht durch Bundesmittel gedeckten versicherungsfremden Leistungen zeigt die sogenannte Teufel-Tabelle (siehe unten).

Alles Wissenswerte über versicherungsfremde Leistungen ist in der ADG-Broschüre „Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung“ aufgezeigt.

Fazit:
In allen Jahren, in denen eine Berechnung/Hochrechnung/Abschätzung durch den VDR bzw. die DRV gemacht wurde, machte der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt zwischen 34 und 40 Prozent aus. Der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 26 und 27 Prozent, so dass sich ein mit den Rentenausgaben wachsender Fehlbetrag von inzwischen 1.023 Milliarden Euro zu Lasten der Versicherten und Rentner ergibt.

Kein Wunder also, dass Politik und Justiz seit Jahrzehnten ablehnen, das Thema endlich transparent zu machen.


ADG E025 2407 Jaehrliche versichfremde Leistungen seit 1957 TeufelTabelle 1r


 ADG E025 2407 Jaehrliche versichfremde Leistungen seit 1957 TeufelTabelle 2r

1) Splitting übersteigender Anteil der Witwen-/Witwerrenten plus Waisenrente


 

 

Quellen zur Tabelle Versicherungsfremde Leistungen

Rentenausgaben und Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen (sog. Bundeszuschuss einschließlich zusätzlicher Bundeszuschuss ab 1998):

1957–1974  RV in Zeitreihen 1997  S. 186
1975–1990 RV in Zeitreihen 2005  S. 226
1991–2021 RV in Zeitreihen 2023  S. 244/245
2022 RV in Zahlen 2024  S. 20/21

Anteil versicherungsfremde Leistungen (vfL) an den Rentenausgaben:

Berechnungen über den Umfang der versicherungsfremden Leistungen in den Rentenausgaben von der Deutschen Rentenversicherung, vormals Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).

1985: 35,4%
1995: 34,3%
2003: 29,1% bzw. 39,6%*)
2009: 22,8% bzw. 34,0%*)
2017 21,8% bzw. 38,9%*)
2019 22,9% bzw. 39,7%*)
2020 21,9% bzw. 38,8%*)

*) einschließlich Transferleistungen mit „Höherwertung“ der Ost-Entgelte ab 2017 und Anteil Hinterbliebenenrente

Transferleistungen mit „Höherwertung“ der Ost-Entgelte ab 2017 und Anteil an Hinterbliebenenrenten:

VDR – Jahresbericht 2000: Die Deutsche Rentenversicherung
VDR Deutsche Rentenversicherung Heft 10/2004: Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004
DRV Deutsche Rentenversicherung Heft 1/2012: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung (Fortschreibung der VDR-Veröffentlichung von 2004)
BMAS Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, Ausgaben 2010–2018
DRV – Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2017, Ausgabe 2019 und 2020, Ausgabe 2021

 

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