L001 2207

Matrix als Orientierungshilfe zum Ablesen der DRV-Hinterbliebenenrente nach „altem Versicherungsrecht“

ohne Berücksichtigung von Zusatzeinkünften

alte Bundesländer

ADG L001 2207

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR / PVdR) 11,0% (7,3% + 0,65% Zusatzbeitrag / 3,05% (mit Kindern))

Pauschalabzug für Anrechnungsbeitrag 14%

Freibetrag für Hinterbliebenenrente 950,93 alte Bundesländer

Beispiele zum Lesen der Matrix:

  1. Der Hinterbliebene hat eine eigene DRV-Brutto-Rente von € 1.200,-, der Verstorbene eine DRV-Brutto-Rente von € 1.700,-. Der Hinterbliebene erhält dann seine eigene DRV-Netto-Rente von € 1068,-, zusätzlich 60% vom Verstorbenen, davon Abzug des Anrechnungsbetrages und der KVdR/PVdR, eine DRV-Hinterbliebenen-Rente von netto € 879,-, zusammen also eine DRV-Rente von € 1.947,- netto.
  2. DRV-Brutto-Renten: Hinterbliebener € 1.700,-, Verstorbener € 1.200,-. DRV-Hinterbliebenenrente netto: eigene € 1513,- zzgl. € 459,- ergibt zusammen eine DRV-Rente von € 1.972,- netto.

Hinterbliebenenrente - ab dem 01.01.2002 - „Altes Recht“ - Vertrauensschutzregelung - bei Heirat vor dem 1. Januar 2002 und wenn mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

 

Matrix als Orientierungshilfe zum Ablesen der Hinterbliebenenrente

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