B005 1610

Gesetzliche Rentenversicherung

  1. Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger
  2. Sozialgerechte Beitragsverteilung
  3. Leistungen für Rentenbezieher reformieren
  4. Organisatorische und juristische Verbesserungen

 1. Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger

  • Gleiches Recht für alle Bürger in einer solidarischen Gesellschaft
  • Abschaffung des Zwei-Klassensystems bei der Alters­versorgung; Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1, GG) für alle Bürger
  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte
  • Die Bürgerversicherung muss selbstverwaltet organisiert und nicht gewinnorientiert sein

2. Sozialgerechte Beitragsverteilung 

  • Jährliche Offenlegung und vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bundeshaushalt 
  • Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Einführung einer Mindest- und Höchstrente (z.B. nach Schweizer Modell) 
  • Beitragspflicht für Vermögens- und Kapitaleinkünfte
  • Volle staatliche Übernahme der Kosten/Beiträge von Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und nicht erwerbs­tätigen Asylbewerbern

3. Leistungen für Rentenbezieher reformieren 

  • Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 70 Prozent netto bei 45 Versicherungsjahren (40 Versicherungsjahre waren es vor 1984) 
  • Jährliche Rentenanpassung nach Preissteigerungsrate/Bruttolohn ohne Dämpfungsfaktoren 
  • Regelaltersgrenze für Renteneintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres 
  • Kein Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente 
  • Kein Rentenabschlag bei der Hinterbliebenenrente, wenn der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag ­gestorben ist 
  • Gleichstellung aller Mütter und Väter, die vor 1992 ­geborene Kinder erzogen haben, mit den Müttern und Vätern, die nach 1991 geborene Kinder erzogen haben

4. Organisatorische und juristische Verbesserungen 

  • Einbeziehung der gesetzlich Versicherten bei Entscheidungen über das Rentenrecht, anstelle nicht betroffener Lobbyisten und Funktionäre 
  • Pflichtversicherung vor allem auch derjenigen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die über sie bestimmen und richten
    Laut Bundesregierung betragen die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden Leistungen in den gesetzlichen Sozialversicherungen 65 Mrd. Euro pro Jahr. Damit könnten insbesondere die Politiker und die Richter dem Eindruck entgegentreten, dass sie sich mit ihrer Gesetzgebung bzw. mit ihrer Rechtsprechung auf Kosten der Zwangsversicherten bereichern.

Die Publikationen der ADG unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland. wpe40020