Gesundheitsvorsorge

Die ADG informiert:

Sie finden hier Publikationen zu den Themen des Gesundheitssystems wie:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • ärztliche Versorgung
  • Pharmazie und Apotheke
  • Prävention
  • usw.

E068 2203

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Dazu gehören u.a. Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen), Hilfsmittel, stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Reha-Maßnahmen. Damit die Versicherten mit den Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen. Sie liegen bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen oder bei 1 %, wenn eine chronische Krankheit vorliegt.

Wichtig ist, dass ab Jahresbeginn alle Belege für den geleisteten Eigenanteil gesammelt werden. Die Belastungsgrenze werden in der Regel nur Versicherte erreichen, die ein geringes Einkommen (z.B. Rentner) haben und auf Grund ihrer Krankheiten (chronisch) mit hohen Zuzahlungen belastet werden.

E067 2203

Ziel der Pflegeversicherung verfehlt

Pflegebedürftige Menschen sollten nicht regelmäßig in die Sozialhilfe abrutschen, deshalb wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Dieses Ziel wurde in den letzten 27 Jahren für gesetzlich Versicherte weit verfehlt. In Pflegeheimen sind 36 Prozent der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen. Das waren im August 2020 nach Aussage des Statistischen Bundesamtes 318.580 Menschen von 876.867.

Pflegeversicherung ein Zwei-Klassensystem

Mit Einführung der Pflegeversicherung wurde versäumt, ein einheitliches, solidarisches System für alle Bürger zu schaffen. In einem Zwei-Klassensystem sind Selbständige, Gutverdiener, Politiker und Beamte in der „Privaten Pflegeversicherung“ (PPV) versichert. Der Rest, die große Mehrheit der Bevölkerung, ist in der „Gesetzlichen Pflegeversicherung“ (GPV). Dies führt zu einer ungleichen Lastenverteilung. Die PPV hat im Gegensatz zur GPV gutverdienende Beitragszahler und verhältnismäßig weniger Pflegebedürftige. Wo bleibt hier die Solidarität?

B013 2101

Ziel der Pflegeversicherung verfehlt

Reform der Pflegeversicherung – Pflegevollversicherung für alle Bürger

B013 2101

 

Gesetzliche Pflegeversicherung

1. Einheitliches Pflegeversicherungssystem für alle Bürger

B005 1610

Gesetzliche Krankenversicherung

1. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger