E034 1504
Die Bürgerversicherung bedeutet Solidarität aller Bürger für alle Bürger
Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. fordert die Einführung einer Solidarischen Sozialversicherung für Gesundheit und Pflege sowie Arbeitslosigkeit und Altersversorgung.
Die Solidarische Sozialversicherung ist keine Gleichmacherei, sondern stellt nach Artikel 3 Grundgesetz (GG) Gleichbehandlung her.
Während es in den meisten Ländern Europas grundsätzlich eine Erwerbstätigenversicherung gibt, in einigen Ländern sogar die gesamte Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter solidarisch beteiligt ist, entzieht sich in Deutschland ein großer Teil der Erwerbstätigen der sozialen Verantwortung oder ist schlicht nicht beitragspflichtig.
Es ist volkswirtschaftlich und im Sinne von Gleichbehandlung nicht einsehbar, dass es neben der Gesetzlichen Sozialversicherung eine private Krankenversicherung, Knappschaften, berufsständische Versorgungswerke und andere separate Absicherungen gibt, die außerhalb der Gesetzlichen Sozialversicherung existieren.
Während die einen mit einer zweckgebundenen Beitragsverwendung rechnen können, müssen die gesetzlich Versicherten die höchstrichterlich bestätigte Beliebigkeit der Verwendung ihrer Beiträge hinnehmen.
Dies nützt der Staat rigoros aus und finanziert die nicht beitragsgedeckten Leistungen zu einem großen Teil aus der Gesetzlichen Sozialversicherung. Ohne Beteiligung der Versicherten aus anderen Versicherungswerken. Dies widerspricht in höchstem Maße dem Solidargedanken. Beiträge und Leistungen müssen für alle die gleiche Basis haben.
Erst wenn die solidarische Beteiligung jedes Einzelnen am gesetzlichen Sozialsystem gegeben ist, darf die je nach Wirtschaftskraft mögliche zusätzliche Vorsorge erlaubt sein.
Die Solidarsysteme sind Ausdruck und Errungenschaft einer zivilisatorisch gewachsenen Gemeinschaft und sichern den sozialen Frieden. Sie können nur funktionieren, wenn ausnahmslos alle Bürger eingebunden sind, also auch Politiker, Beamte, Besserverdienende und Selbstständige.
Umso bedauerlicher ist es, dass Verantwortliche der politischen Parteien diese Solidarität immer mehr in Frage stellen.
Solange aber ausgerechnet diejenigen, die mit ihren Beiträgen die gesetzlich geregelten Solidarsysteme finanzieren,
offensichtlich keinen Anspruch auf eine angemessene Beteiligung haben, wird bei den Bürgern das Gefühl für Gerechtigkeit nicht aufkommen und soziale Unruhe herrschen.
Deshalb:
Ja zur Solidarischen Sozialversicherung
Frei nach dem Artikel 20 des Grundgesetzes:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Die Publikationen der ADG unterliegen den Regeln der creative commons license 3.0 Deutschland.