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Angestrebte gesetzliche Regelung

Die Einführung einer Bürgerversicherung als Solidarische Sozialversicherung für Altersversorgung, Gesundheit und Pflege und Arbeitslosigkeit für alle Bürger einschließlich Selbstständige, Politiker und Beamte.

1. Einheitliches Rentenversicherungssystem für alle Bürger

  1. Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 70 Prozent netto bei 45 Versicherungsjahren

  2. Jährliche Rentenanpassung nach Preissteigerungsrate/
    Bruttolohn ohne Dämpfungsfaktoren

  3. Regelaltersgrenze für Renteneintritt bei Vollendung des
    65. Lebensjahres

  4. Kein Rentenabschlag bei der Erwerbsminderungsrente

  5. Kein Rentenabschlag bei der Hinterbliebenenrente, wenn
    der Ehe- oder Lebenspartner vor dem 65. Geburtstag
    gestorben ist

  6. Gleichstellung aller Mütter und Väter, die vor 1992
    geborene Kinder erzogen haben, mit den Müttern und
    Vätern, die nach 1991 geborene Kinder erzogen haben

2. Einheitliches Krankenversicherungssystem für alle Bürger

  1. Behandlung nach neuestem medizinischem Standard,
    nicht nach Kassenlage

  2. Kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen

  3. Wiederaufnahme gestrichener Leistungen wie z.B. 100% Zahnersatz, augenärztliche Leistungen (Brillen)

  4. Sinnvolle „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) wie Augeninnendruckmessung, Ultraschall der Eierstöcke und PSA-Test als „Selbstzahlerleistungen“ abschaffen und in den Leistungskatalog aufnehmen

  5. Persönliche ärztliche Betreuung höher bewerten als Apparatemedizin

  6. Senkung der Arzneimittelpreise an niedrigeres EU-Niveau

  7. Abschaffung aller Zuzahlungen (Arzneimittel, Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel usw.)

  8. Wiederaufnahme gestrichener Medikamente in den Leistungskatalog der Krankenkassen (grünes Rezept)

  9. Komplettes Aufheben der Mehrwertsteuer auf Arzneimitteln, mindestens Senkung von 19% auf 7%

  10. Auflösung des Gesundheitsfonds zu Gunsten der Krankenkasse

3. Einheitliches Pflegeversicherungssystem für alle Bürger

  1. Volle Übernahme der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung bei stationärer und auch bei häuslicher Pflege

  2. Die Hotelkosten bei stationärer Pflege trägt der Pflegebedürftige

  3. Bessere gesellschaftliche Anerkennung und vollen finanziellen Ausgleich für Angehörige und Nicht-Angehörige, welche die Verantwortung der häuslichen Pflege übernehmen (kürzere Arbeitszeit, Verdienstausfall, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Altersversorgung)

  4. Abschaffung aller Zuzahlungen (Pflegehilfsmittel)

4. Sozialgerechte Beitragsverteilung

  1. Beitragspflicht für alle Einkommensarten (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und sonstige Einkünfte).

  2. Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und Einführung einer Mindest- und Höchstrente (z.B. nach Schweizer Modell)

  3. Nach oben begrenzter Beitragssatz: reichen die Einnahmen auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. hohe Arbeitslosigkeit, Pandemie) nicht mehr aus,  müssen ohne Kürzungen bei den Leistungen neue Einnahmequellen erschlossen werden

  4. Jährliche Offenlegung und vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen (Rente, Krankenversicherung) durch den Bundeshaushalt

  5. Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge der abhängig Beschäftigten tragen paritätisch Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen, Selbständige den vollen und Rentner max. den halben Beitragssatz. Ermäßigter Beitragssatz für alle Mitglieder, die kein Krankengeld beziehen, auch für Rentner.