Auf den Bescheiden von Rentnerinnen zur Rentenanpassung 01.07.2014 stand auf der ersten Seite der Absatz "Aus persönlichen Entgeltpunkten für Zeiten der Kindererziehung erhalten Sie ab 01.07.2014 monatlich XX,XX EUR Rente. Dieser Betrag ist in der oben genannten monatlichen Rente bereits enthalten.”
Dieser Absatz erzeugte riesige Verwirrung und bezog sich alleine auf die bereits erworbene Rentenhöhe für Kindererziehung inkl. der Anpassung zum 01.07.2014 (1,67%) in Euro. Er hatte mit der sog. Mütterrente nichts zu tun!
Inzwischen wurden in einem separaten Bescheid fast alle Betroffenen über die Berechnung und den ermittelten Betrag (inkl. Angefallener Nachzahlungen) zur sog. Mütterrente informiert. Die letzten Bescheide werden voraussichtlich bis Ende Dezember 2014 verschickt sein.
Helmut Wiesmeth