Forum Dezember 2014

Liebe Mitglieder und Freunde der ADG

Anfang des Jahres berichteten wir, dass die Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen wurden. Diese Entscheidung hat eine Einzelrichterin getroffen, die laut Homepage des Gerichts aus der Schweiz kommt. Damit sind die Möglichkeiten der ADG, bei sozialgerichtlichen Verfahren Unterstützung zu leisten, eingeschränkt.

Unser Ehrenbeirat Otto W. Teufel, der über die gesamte Zeit den gerichtlichen Weg mit Rat und Tat unterstützt hat, ist inzwischen nach Tübingen gezogen. Er muss sich dort zunächst neu einrichten, wozu wir ihm alles Gute wünschen.

So muss sich die ADG überlegen, wie sie ihre Ziele erreichen kann. Sie wird den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen

Die Tatsache, dass die Wirtschaftsverbände, unterstützt von Wissenschaft und Presse, weiter Stimmung gegen die Rentner und die Rentenversicherung machen, weist darauf hin, dass wir unser Ziel, das Zwei-Klassensystem bei der Altersversorgung in Deutschland zu beseitigen und so unsere Nachkommen vor Altersarmut zu schützen, nur erreichen, wenn wir eine große Mehrheit in der deutschen Gesellschaft finden, die die Politik zum Umdenken bewegt.

Deshalb haben wir uns 2011 mit den Freunden vom Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. (BRR), mit denen von Betriebsrentner e.V. (BRV) und dem Büro gegen Altersdiskriminierung in einer Kooperation zusammengeschlossen. Im März 2013 wurde rechtzeitig vor den Bundestagswahlen die 2. Auflage des gemeinsamen Positionspapiers “Soziale Sicherung in Deutschland” veröffentlicht. Dieses Papier fand auch 2014 weiter große Aufmerksamkeit. Ebenfalls fanden wir große Resonanz auf einen Beitrag im Bayerischen Fernsehen "Heute jung, morgen arm: wovon im Alter leben?". Ein Ausschnitt daraus wurde vor kurzem in der Sendung "Plusminus" gezeigt und führte zu einer Reihe von Anfragen und Kommentaren.

Zukünftig wollen wir Vision und Ziele der ADG über Vorträge, auf Messen, bei großen Veranstaltungen wie am 1.Mai und bei Demonstrationen weiter vertreten. Dazu brauchen wir aber Ihre Unterstützung, wenn wir nicht wollen, dass die Gesellschaft auseinander bricht.

Hendrik Hein und Diethard Linck

Hat jemand eine Vorsorgevollmacht erstellt, dann ist noch offen, ob für Immobiliengeschäfte eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht erforderlich ist oder ob eine Beglaubigung der Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht ausreicht und wer zur Beglaubigung berechtigt ist.

Nachforschungen ergaben, dass sich in der vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre „Vorsorge für Unfall Krankheit Alter durch Vollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung“ mit der 15. Auflage 2014 gegenüber früheren Auflagen, nach welchen eine notarielle Beurkundung erforderlich war, einiges geändert hat. Der neue Text lautet u.a.:

Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist notwendig, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Immobilien zu erwerben oder zu veräußern. Sie kann durch den Notar/die Notarin vorgenommen werden.

Sie können Ihre Unterschrift unter der Vollmacht aber auch durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift durch den Urkundsbeamten oder der Urkundsbeamtin der Betreuungsbehörde steht bei der Vorsorgevollmacht der notariellen Beglaubigung gleich. In Bayern sind die Betreuungsbehörden bei den Landratsämtern und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet, Art. 1 Absatz 1 AGBtG. (Seite 9)

Wie schon erwähnt, ist die notarielle Beurkundung einer Vollmacht nicht allgemein vorgeschrieben. Sie ist aber notwendig, wenn sie den Bevollmächtigten zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.

Eine Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist erforderlich, wenn der Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Immobilien für den Vollmachtgeber zu erwerben oder zu veräußern. (Seite 20)

Ein wesentlicher Unterschied liegt bei den Gebühren. Die Notarkosten für eine Beurkundung können bis zu 1.735 Euro und für eine Beglaubigung bis zu 70 Euro betragen, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Für die Beglaubigung bei der Betreuungsstelle bezahlt man 10 Euro.

Die genannte Broschüre ISBN 978-3-406-66321-5 ist im Buchhandel oder u.a. in der Stadt-Information im Münchner Rathaus um 4,90 Euro erhältlich.

Vorsicht:

Gemeinden und andere öffentliche Ämter beglaubigen auch eine Unterschrift. Hier wird jedoch nur auf ein neutrales Papier der Ausweis kopiert, die persönliche Unterschrift darunter gesetzt und dies vom Verwaltungsangestellten durch Stempel und Unterschrift bestätigt. Dieses Dokument ist kein Ersatz für eine beglaubigte Vorsorgevollmacht.

Schmidtlein Manfred

Die Bundesregierung hat am 28. November einen Haushalt mit einer „schwarzen Null“, d.h. ohne neue Schulden verabschiedet. Das wird als großer Erfolg gefeiert, dabei ist es eine Mogelpackung.

Schon seit 1957 verweigert jede Regierung den vollen Ausgleich für die „versicherungsfremden Leistungen“, deren Kosten der Rentenkasse entnommen werden. So haben sich im Laufe der Jahre Schulden des Staates bei der Rentenkasse in Höhe von fast 1 Billion € angesammelt.

Auch im Jahr 2015 wird wieder mehr der Rentenkasse entnommen als eingezahlt wird.

Würde z.B. die Mütterrente aus der Staatskasse gezahlt werden und nicht aus der Rentenkasse, was korrekt wäre und von niemandem mehr bestritten wird, dann könnte niemand von einer „schwarzen Null“ sprechen.

Ganz zu schweigen von der Riesensumme, mit der der gesamte Staatshaushalt bei der Rentenkasse in der Kreide steht.

Wir sind nicht gegen die Leistungen, die sich hinter dem Begriff „versicherungsfremde Leistungen“ verbergen. Wir wenden uns dagegen, dass staatliche Gemeinschaftsleistungen nur den Rentnerinnen und Rentnern aufgebürdet werden. Einige gut verdienende Bevölkerungsgruppen werden an den Kosten nicht beteiligt. Das hält die Beiträge der Arbeiter und Angestellten hoch und die Regierenden sichern sich so ihr Mandat.

Diethard Linck

Zum 1. Januar 2015 tritt das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz werden die Beiträge der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 in einem Schritt um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent (2,6 Prozent für Kinderlose) steigen.

0,2 Prozentpunkte der Beitragserhöhung sind mit 2,4 Milliarden Euro für Leistungsverbesserungen vorgesehen. Davon fließen in die häusliche Pflege rund 1,4 Milliarden Euro und in die stationäre Pflege etwa eine Milliarde Euro. Die Leistungen zur Pflege für die rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen werden im Durchschnitt um vier Prozent erhöht.

0,1 Prozentpunkte der Beitragserhöhung sind mit 1,2 Milliarden Euro für die jährliche Anlage in einen Pflegevorsorgefonds geplant.

Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz, dem 2017 ein zweites folgen wird, sollen Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umgesetzt werden. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden ausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sollen erhöht werden. Alle Pflegeleistungen nach Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes 2015 können abgerufen werden unter:

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/Tabellen_Plegeleistungen_BRat_071114.pdf

Leider fehlt auch in dem neuen Gesetz eine automatische Dynamisierung, z.B. eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen entsprechend der Preissteigerung. Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995/96 wurden z.B. die Leistungen für die stationäre Pflege in der Pflegestufe 1 (1279 Euro) und Pflegestufe 2 (1432 Euro) nicht erhöht. Alle Preiserhöhungen bei den Heimkosten mussten ausschließlich vom Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen getragen werden.

Der Pflegevorsorgefonds hat eine Laufzeit von 20 Jahren bis 2034 und soll von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden. Der erste Jahrgang von den stark besetzten Geburtsjahrgängen 1959 bis 1967 erreicht im Jahr 2034 das 75. Lebensjahr. Ab hier steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein erheblich. Mit dem Pflegevorsorgefonds sollen mögliche Beitragssteigerungen in dieser Zeit abgefedert werden

Dieser Pflegevorsorgefonds ist teilweise sehr umstritten. Der SoVD teilt die Bedenken der Deutschen Bundesbank gegenüber der Sicherheit des angesparten Geldes vor Begehrlichkeiten. Darüber hinaus ist der Pflegevorsorgefonds allen Kapitalmarktrisiken ausgesetzt. Der sozialen Pflegeversicherung werden in der Gegenwart Mittel für dringend notwendige Leistungsverbesserungen und für die Ausbildung von Pflegepersonal entzogen.

 

Schmidtlein Manfred

Die ADG hat sich in ihrer Satzung die Verständlichmachung von komplexen politischen und sozialpolitischen Zusammen­hängen, speziell des demokratischen Prinzips des Grundgesetzes, des Mehr­parteien­systems und des parlamentarischen Regierungssystems zur Aufgabe gemacht. Deshalb ist ihr der Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen, an ähnlichen Themen arbeitenden Organi­sationen wichtig. Dies war der Grund, dass die ADG seit mehr als 10 Jahren Mitglied bei Mehr Demokratie e.V.(MD) wurde.

Bei md stehen die beiden Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership ) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement ) im Zentrum der Aufgabe, für Mehr Demokratie zu kämpfen.

Wo liegt das Problem?

Der Rechtsstaat soll durch die Einführung einer Paralleljustiz ausgehöhlt werden. Europäische, Kanadische und US-amerikanische Unternehmen erhalten das Recht, Schadensersatz einzuklagen, wenn sie meinen, dass ihnen aufgrund von Gesetzen oder Maßnahmen der EU oder einzelner EU-Mitgliedsstaaten Verluste entstanden sind. Das kann auch Gesetze betreffen, die im Interesse des Gemeinwohls erlassen wurden, etwa zum Umwelt- und Verbraucherschutz. Konzerne sollen bereits beim Ausarbeiten von neuen Regelungen und Gesetzen eingebunden werden, sofern ihre Interessen betroffen sein könnten. Dies kann auch Gesetze um die Sozialgesetzgebung treffen, wenn den Unternehmen dadurch höhere Kosten entstehen und damit mögliche Gewinne geschmälert werden. Dass diese Befürchtungen nicht erfunden (an den Haaren herbeigezogen) sind, zeigt das Beispiel der Energiefirma Vattenfall, die derzeit die Bundesrepublik Deutschland auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz wegen der Abschaltung von zwei maroden Atommeilern im Rahmen des Atomausstiegs verklagt hat. Die Entscheidung über Schadensersatzzahlungen fällen private, größtenteils geheim tagende Schiedsgremien statt öffentliche Gerichte.

In München haben sich mehrere Organisationen zum "Bündnis Stop TTIP München" zusammengeschlossen. Das Bündnis fordert den Abbruch der geheimen Verhandlungen zu den transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP, CETA, TiSA usw.) und eine demokratische, zukunftsfähige und faire Handelspolitik, die unter Einbeziehung der Öffentlichkeit entwickelt wird. Dem Bündnis gehören diejenigen Organisationen an, die dies schriftlich per Formular oder per Mail erklären. Organisationen mit rassistischen, sexistischen, antidemokratischen oder menschenverachtenden Zielen werden nicht aufgenommen.

Die ADG hat in ihrer Satzung festgehalten: "Förderung der Bereitschaft zu aktiver politischer Beteiligung, insbesondere hinsicht­lich des Eintretens für die Grundrechte, für den Föderalismus, das Mehrheitsprinzip, die Gewaltenteilung, Rechtsgleichheit und Generationen­gerechtigkeit; Unter­stützung von Personen, die für diese Grundrechte und -prin­zipien eintreten"

Aus allen diesen Gründen möchte sich die ADG dem „Bündnis Stop TTIP München“ anschließen

Auch im Bayerischen Landtag werden derzeit höchst problematische Gesetzentwürfe zu einer "Volksbefragung von oben" erarbeitet. Diese werden der Regierung, dem Parlament und den (regierenden) Parteien weitere Rechte geben, aber keine echte Bürgerbeteiligung bringen. Der Prozess der Gesetzgebung wird von md aktiv begleitet.

 

Diethard Linck

Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG fordert ein Ende der Vertuschung, Verschleierung und Verdummung in der gesetzlichen Altersvorsorge durch die Bundesregierung und das Parlament und fordert die Politik auf:

Lassen Sie endlich die Finger weg von der einzig vernünftigen Alterssicherung der gesetzlich versicherten Bürger!

Schwächen Sie nicht weiterhin durch permanente Eingriffe in die Rentenanpassungsformel das gesetzliche Altersvorsorgesystem zulasten der Bürger und zugunsten der Versicherungswirtschaft.

Der insbesondere in den letzten mindestens 20 Jahren verstärkt betriebene Niedergang der vor 125 Jahren gegründeten gesetzlichen Rentenversicherung muss umgekehrt werden! Zur Vermeidung von Altersarmut und zur Stärkung der Zukunftsaussichten der jüngeren Generation.

Nur eine wiedererstarkte gesetzliche Rentenversicherung kann den sozialen Frieden auf Dauer sichern.

Schaffen Sie prekäre Arbeitsverhältnisse ab! Sie sind die Frühgeburt der Altersarmut.

Kehren Sie zurück zur Bruttoberechnung und schaffen Sie eine Rentenanpassungsformel, die an Einfachheit der von Versorgungsempfängern (Pensionären) entspricht.

Der jahrzehntelange Griff in die Rentenkasse für die Begleichung von versicherungsfremden Leistungen muss dringend eingestellt werden und die Beiträge müssen endlich nur noch zweckgebunden verwendet werden dürfen.

Nur dann wird die gesetzliche Rente wieder zukunftsfähig sein. Und nur dann braucht man nicht mehr, wie im Rentenversicherungsbericht 2014, den Menschen Rentenerhöhungen bis 4,51 Prozent (2016) vorgaukeln, obwohl vorhersehbar ist, dass es nach heutigem Status nie dazu kommen wird. Selbst die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, hat beim Festakt zur 125Jahrfeier der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint, dass die Rente künftig kaum mehr ausreichen werde.

Also, gegensteuern!

Die Politik hat es selbst in der Hand, "geeignete Lösungen", wie Frau Merkel es nannte, anzuwenden. Dazu gehört auch die Rückkehr zur Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht zu einem System der Mindestsicherung auszurichten sondern muss die Anforderungen von Lohnersatz mit Dynamisierung erfüllen, wie es Bundeskanzler Konrad Adenauer einst versprochen hatte.

Sie ist als eine attraktive Altersversicherung für alle Bürger auszugestalten.

Zu dem für 2030 geplanten Rentenniveau von 43 Prozent Netto vor Steuern darf es nicht kommen!

 

Helmut Wiesmeth